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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 11/2024
Vereine und Verbände
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Pfarrgemeinderat Pettstadt

Am 24. November 2024 findet die Wahl der Kirchenverwaltungen statt. An diesem Tag sind in allen Kirchengemeinden die Wahllokale geöffnet, um den Katholikinnen und Katholiken die Mitgestaltung ihrer Gemeinden zu ermöglichen.

Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium, das in allen Verwaltungs- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist. Damit Seelsorge und pastorales Handeln möglich sind, braucht es auch eine funktionierende Verwaltung. Deshalb benötigen unsere Pfarreien ein starkes Team aus Frauen und Männern, das sachgerecht und mit Weitsicht plant und entscheidet.

Gewählt wird auf sechs Jahre. Die Wahl erfolgt in Form einer Urnenwahl. Es besteht aber die Möglichkeit mündlich oder schriftlich Briefwahl in der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Christinnen und Christen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche
  • Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag
  • Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, auch im zivilen Sinn

Der Wahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Es sind 4 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen. Jeder Wähler hat 4 Stimmen. Pro Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden.

Die Wahl selbst findet im Pfarrheim, Kirchplatz 7 statt, und zwar am

Sonntag, 24. November 2024

von 10.00 Uhr bis 12:30 Uhr und

von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich im Pfarramt Frensdorf bis Mittwoch, 20.11.2024, angefordert werden.

Die Liste der Kandidierenden können Sie ab dem 26.10.2024 an den Aushängen im Schaukasten der Kirche und an der Seitentür der Kirche einsehen.

Nutzen Sie Ihr Stimmrecht!

Nähere Informationen zur Wahl finden Sie auch unter www.kirchenverwaltungswahl-bamberg.de.