Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Gemeinde Pettstadt für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.047.820,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.074.530,00 Euro.
2. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für den Eigenbetrieb BürgerNet Pettstadt für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 184.900,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 74.800,00 Euro.
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde Pettstadt wird auf 2.054.930,00 Euro festgesetzt.
2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt sind nicht vorgesehen.
1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 360 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) — 360 v.H.
2. Gewerbesteuer — 320 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nachfolgend festgesetzt:
1. für den Haushalt der Gemeinde Pettstadt — 840.000,00 Euro
2. für den Haushalt des Eigenbetriebes
BürgerNet Pettstadt — 18.000,00 Euro
— (1/6-tel der Erträge)
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettstadt hat am 23. Oktober 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Das Landratsamt Bamberg hat als sachlich und örtlich zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Pettstadt überprüft und mit Schreiben vom 25. November 2024, Aktenzeichnen Nr. 11.1 – 941.2 mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen (Kreditaufnahme) rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung 2024 wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung ab Bekanntmachung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit in der Gemeindeverwaltung Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienstzeiten öffentlich zugänglich.