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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Jeden Winter stehen die Winterdienste vor derselben Herausforderung: Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet werden und zugleich die Umwelt geschont werden. Auch die Gemeinde Pettstadt verwendet Streusalze als Auftaumittel zur Beseitigung von Straßenglätte. Wegen der negativen Auswirkungen für Vegetation, Bauwerke und Fahrzeuge wird das Salz aber nur dort eingesetzt, wo es notwendig ist:

auf Gefällestrecken, auf Brücken, auf Einmündungen von Kreisstraßen, auf Straßen mit hoher Verkehrsbelastung, auf Straßen vor Kindergärten und Schulen und auf Straßen, die aus Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen. Auf reinen Anliegerstraßen, die nur angrenzende Hausgrundstücke erschließen, besteht für die Gemeinde keine Winterdienstpflicht. An diesen Straßen wird Salz daher nur in Ausnahmefällen (z. B. starke flächige Eisbildung) eingesetzt.

Um einen verkehrssicheren Zustand auf den Fahrbahnen rechtzeitig bis zum Beginn des Berufsverkehrs zu gewährleisten, arbeitet der Winterdienst von Pettstadt in drei Dringlichkeitsstufen: In der Dringlichkeitsstufe 1 werden zunächst Straßen mit höherer Verkehrsbelastung einschließlich der Ortsausfahrten und Straßen vor der Schule und vor der Kindertagesstätte geräumt und gestreut.

In diese Kategorie fallen folgende Straßen: Ohmstraße, Erlacher Straße, Hauptstraße, Kirchplatz, Mühlweg, Sandstraße, Schulstraße, Kaulberg, Fabrikstraße, Lange Straße, Bahnstraße.

Danach wird in der Dringlichkeitsstufe 2 die Glätte auf bestimmten Straßen, die aus den Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen, vom Schnee befreit und mit Salz bekämpft. Das wird in folgenden Straßen ausgeführt:

Mainbergstraße, Lerchenweg, Waldstraße, Straßen zum Distelberg, Eichenweg bis Sandstraße.

Die Dringlichkeitsstufe 3 umfasst Wohnstraßen bzw. Anliegerstraßen. Diese Straßen werden in der Regel nur bei Schneehöhen von mehr als 15 – 20 Zentimetern geräumt und dies auch nur, wenn die Dringlichkeitsstufen 1 und 2 abgearbeitet sind.

Daneben räumt und streut die Gemeinde Pettstadt die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Radwege von der Stadtgrenze Bamberg bis Eichenhof über Neuhaus, den Weg nach Reundorf und den Weg nach Erlach sowie die Straße zur Sportanlage.

Information zur Räumpflicht auf Gehwegen

Wenn es schneit und glatt wird, ist der Einsatz aller Pettstadter gefragt. Während die Gemeinde sich um Straßen und Radwege kümmert, ist die Winterwartung auf allen Gehwegen und, falls Gehwege nicht vorhanden sind, auf den Gehflächen am Straßenrand den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Dies gilt auch für die unbebauten Grundstücke. In Straßen mit Anliegerreinigung müssen zudem die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge geräumt und gestreut werden.

Über die Mietverträge, eine Hausordnung oder die Beauftragung eines Hausmeisterdienstes können Grundstückseigentümer die Winterwartung delegieren.

Wann Sie räumen müssen:

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Schnee und Eis müssen an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geräumt werden.

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Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr beseitigt sein.

Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung festgeschrieben, die Sie im Internet unter https://www.pettstadt.de/buergerservice-und-politik/rathaus/satzungen-und-verordnungen/www.pettstadt.de buergerservice und politik rathaus satzungen und verordnungen im Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ finden.

Fragen und Anregungen richten Sie bitte an:

Gemeinde Pettstadt

Telefon: 09502 4906-0

Telefax: 09502 4906-20

E-Mail: gemeinde@pettstadt.de