Es wird darauf hingewiesen, dass die Grund- und Gewerbesteuern zum 15.02.2024 wieder fällig werden.
Steuerpflichtige, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir, die Überweisung anhand des ihnen vorliegenden Bescheides (ggf. Vorjahresbescheid) vorzunehmen.