Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Pettstadt verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof einmal jährlich nach einem bestimmten Verfahren zu überprüfen.
Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss den durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten.
Die Grabmale werden nach der Frostperiode in der Woche vom
13. - 17. März 2023 vorbehaltlich angemessener Wetterbedingungen, durch ein anerkanntes Unternehmen kontrolliert.
Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden durch die Gemeinde Pettstadt schriftlich benachrichtigt und müssen innerhalb einer gesetzten Frist die Standsicherheit des Grabmals von einem anerkannten Fachbetrieb wiederherstellen lassen.
Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzug, wird das Grabmal zusätzlich gesichert.