Private Hauseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Pettstadt“ werden durch das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Pettstadt bei der Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Ziel ist hierbei, die Ortsbildpflege zu fördern und die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns zu unterstützen. Es werden also Maßnahmen gefördert, die einer gestalterischen Verbesserung dienen. Die Kriterien hierfür sind als Orientierungshilfe in der Gestaltungsfibel Pettstadt dargestellt (Bauteile, Gestaltungselemente, Materialien etc.). Die Gestaltungsfibel steht online auf der Webseite der Gemeinde zum Download verfügbar.
Welche Maßnahmen sind hier genau gemeint?
Generell sind Maßnahmen förderfähig, die zur erhaltenden Sanierung vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter gehören sowie die Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung. Darunter fallen:
| • | Fassaden |
| • | Fenster |
| • | (Haus-)Türen |
| • | Dächer und Dachaufbauten |
| • | Werbeanlagen |
| • | Hoftore und Hofeinfahrten |
| • | Einfriedungen |
| • | Außentreppen |
| • | Begrünung und Entsiegelung |
Wer kann mitmachen?
Am Kommunalen Förderprogramm teilnehmen können Hauseigentümer, deren Gebäude im festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte Pettstadt“ liegen. Dieses Gebiet ist in nachfolgender Karte dargestellt. Sollte Ihr Haus also im markierten Bereich liegen, könnten Sie einen Zuschuss erhalten.
Mein Haus liegt im Sanierungsgebiet. Und jetzt?
Falls Ihr Interesse am Kommunalen Förderprogramm geweckt ist, ist der typische Ablauf wie folgt:
| • | Das Projektmanagement nimmt als erstes Ihre Informationen zu Gebäude und Ihren Sanierungsplanungen auf und sendet diese dann an die zuständige Sanierungsberaterin, Frau Werthmann. |
| • | Frau Werthmann vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Sanierungsberatung (zwingend erforderlich), um mit Ihnen gemeinsam zu besprechen, wie sich Ihre Ideen mit den Vorgaben der Gestaltungsfibel vereinen lassen |
| • | Für jede geplante Maßnahme müssen drei verschiedene Angebote eingeholt werden. |
| • | Sie reichen einen Antrag auf Förderung bei der Gemeinde ein. Hierbei unterstützt Sie das Projektmanagement. |
| • | Nach Prüfung des Antrags und Förderzusage können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen. |
| • | Nachdem alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, vereinbaren Sie mit Frau Werthmann einen Abnahmetermin. |
| • | Sie erhalten nach Prüfung des Abnahmeprotokolls und der Rechnungen Ihre Förderung. |
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 30 v.H. der förderfähigen Kosten (mindestens 2.500,00 €). Die Höchstförderung beläuft sich auf 15.000,00 € je Objekt und Gesamtmaßnahme.
Was muss ich beachten?
| • | Ihr Anwesen muss im festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte Pettstadt“ liegen. |
| • | Die Maßnahmen müssen einen Mehrwert für das Ortsbild liefern und straßenseitig einsehbar sein (z.B. Fassadensanierung, Zäune, Vorgärten, Haustüren, Fenster, Dächer etc.) |
| • | Die Sanierungsplanung muss mehrere Maßnahmen beinhalten, Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig. |
| • | Eine Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss aller Maßnahmen. |
| • | Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig. |
Projektfonds
Der öffentlich-private Projektfonds ist ein zentrales Finanzierungsinstrument im Rahmen der Städtebauförderung, welches darauf abzielt das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Jeder Euro, der von privater Seite investiert wird, wird durch öffentliche Mittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ verdoppelt.
Auch in diesem Jahr stehen in Summe 15.000 € Projektvolumen zur Verfügung, mit welchem Aktionen und Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen und zur Standortaufwertung beitragen, unterstützt werden könnten. Anträge können von Bewohnern, Bewohnergruppen, Vereinen, Unternehmen, Eigentümern und Initiativen etc. sowie von der Gemeinde Pettstadt gestellt werden.
Sie haben eine Idee?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Weitere Infos zum Projektfonds finden Sie auch auf der Webseite der Gemeinde. Hierfür einfach QR-Code scannen:
Kontakt Projektmanagement
Ansprechpartner: Julia Fangauer und Katharina Gogolin
Projektbüro im Rathaus Pettstadt am Kirchplatz 10
Freitag von 09:00 bis 13:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 0170-7935257
E-Mail: fangauer@cima.de oder gogolin@cima.de