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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

"Gewerbegebiet Nord" und

1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

"Gewerbegebiet Nord II"

Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg

Der Gemeinderat Pettstadt hat in seiner Sitzung vom 10.05.2022 die Aufstellung der "2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Nord" und der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Nord II" in Pettstadt beschlossen.

Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich bei der Aufstellung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.

Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Es sollen weiterhin Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Osten von Pettstadt und ist wie folgt umgrenzt:

Norden und Osten - zur freien Landschaft hin

Süden und Westen - zu bestehenden Bebauung hin

Folgende Grundstücke der Gemarkung Pettstadt liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz: 993, 995, 996, 997/1, 1127, 1127/1 und 1127/2

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.03.2023 wurde vom Gemeinderat Pettstadt am 21.03.2023 gebilligt.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum teilweise in die Osterferien fällt, wird der Auslegezeitraum jedoch um 1 Woche verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung liegt dementsprechend in der Fassung vom 21.03.2023 in der Zeit

vom 11. April 2023 bis einschließlich 17. Mai 2023

im Rathaus der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienststunden zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Pettstadt https://www.pettstadt.de/bebauungsplaene einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pettstadt, 23.03.2023
Jochen Hack
Erster Bürgermeister