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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Turnhalle", Gemeinde Pettstadt, Lkrs. Bamberg

Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Turnhalle", Gemeinde Pettstadt im Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Pettstadt hat in seiner Sitzung vom 21.09.2022 die Aufstellung der "3. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Turnhalle" in Pettstadt beschlossen.

Der Gemeinderat von Pettstatd hat in seiner Sitzung vom 14.05.2024 zu den Vorbringen nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der "3. Änderung des Bebauungsplanes 'Östlich der Turnhalle'" beschlossen.

Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:

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Korrektur des hinsichtlich der Festlegung von Wohneinheiten relevanten BauGB-§ 9 Abs. 1 (Nr. 6)

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Änderung der Formulierung zu Pkt. 1.2 der Verbindlichen Festsetzungen (Bezug auf "Wohngebäude" statt "Baurecht"

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Ergänzung der Verbindlichen Festsetzungen unter Pkt. 3.1.1 bzgl. der Zulässigkeit von Doppelhäusern; Anpassung Planteil Bebauungsplan hierzu

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Ergänzung der Verbindlichen Festsetzungen unter Pkt. 1.2 bzgl. der Begrenzung der Wohneinheiten je Doppelhaus

Zudem hat der Gemeinderat von Pettstadt in seiner Sitzung vom 14.05.2024 den Entwurf der "3. Änderung des Bebauungsplanes Östlich der Turnhalle'" mit den vorstehenden Änderungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Gleichzeitig wird der Auslegezeitraum angemessen verkürzt.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung liegt in der Fassung vom 14.05.2024 in der Zeit

vom 3. Juni 2024 bis einschließlich 17. Juni 2024

im Rathaus der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienststunden zur Einsicht erneut öffentlich aus. Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Pettstadt https://www.pettstadt.de/bebauungsplaene einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pettstadt, 15.05.2024
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
Gemeinde Pettstadt