Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
| 1. | Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Gemeinde Pettstadt für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.724.805,00 Euro |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.456.545,00 Euro. | |
| 2. | Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für den Eigenbetrieb BürgerNet Pettstadt für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 189.050,00 Euro |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 76.350,00 Euro. |
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde Pettstadt sind nicht vorgesehen. |
| 2. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt sind nicht vorgesehen. |
| 1. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt werden nicht festgesetzt. |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 360 v.H. | |
| b) | für die sonstigen Grundstücke (B) — 210 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer — 360 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nachfolgend festgesetzt:
| 1. | für den Haushalt der Gemeinde Pettstadt — 950.000,00 Euro |
| 2. | für den Haushalt des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt — 18.500,00 Euro (1/6-tel der Erträge) |
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Pettstadt, 26.05.2026
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Der Gemeinderat der Gemeinde Pettstadt hat am 21. April 2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Haushaltssatzung 2026 wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung samt ihren Anlagen sind gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung ab Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienstzeiten öffentlich zugänglich.
Pettstadt, den 26.05.2026