Ende April 2024 läuft das E-Carsharing-Projekt der Regionalwerke ab. Die Gemeinden mussten sich jetzt gegenüber den Regionalwerken Bamberg erklären, ob sie Interesse an der Fortsetzung des Projektes über diesen Zeitraum hinaus haben.
Weil sich aufgrund der Anpassung der Nutzungsentgelte das Interesse der Bürgerschaft an der Nutzung des E-Fahrzeuges stark reduziert hat und das Fahrzeug jährliche Kosten für die Gemeinde von ca. 6.000 Euro verursacht, entschied der Gemeinderat auch aufgrund der stark gestiegenen Stromkosten entscheiden, den Leasingzeitraum nicht über 2024 hinaus zu verlängern.
2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ und 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Nord II“
Um weitere bebaubare Flächen für einen örtlichen Gewerbebetrieb zu schaffen, hat der Gemeinderat vor mehreren Monaten das Bebauungsplanverfahren zur Änderung der bestehenden Bebauungsgebiete Gewerbegebiet Nord durchgeführt. Zum Verfahrensabschluss wurden nun in der letzten Sitzung die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt. Da keine wesentlichen Änderungen zum Bebauungsplanentwurf seitens der Fachbehörden vorgeschlagen wurden und auch seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Stellungnahmen vorlagen, hat der Gemeinderat den Planentwurf des Planungsbüros BFS+, Bamberg, endgültig gebilligt und als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist im aktuellen Mitteilungsblatt amtlich veröffentlicht. Der Bebauungsplan mit Begründung liegt im Rathaus zur öffentlichen Einsicht aus.
Gemeindebücherei Pettstadt; Vorstellung geplanter Neuerungen
Die Leiterin der Gemeindebücherei, Frau Astrid Kühhorn, berichtete im Gemeinderat ausführlich über die Arbeit der Gemeindebücherei. Die vorgestellten Nutzer- und Medienzahlen verdeutlichen die Attraktivität dieser Einrichtung. Weil digitale Medien eine immer größere Rolle spielen, plant die Gemeindebücherei nun Bücher, Zeitschriften und überregionale Zeitungen künftig den Nutzern digital zur Verfügung zu stellen und dazu dem Verbund „LeoNord“ beizutreten. Die Leser können dann diese Medien über einen zeitlich begrenzten Zeitraum über PCs, Tablets und Smartphone von überall lesen.
Für die Implementierung dieses Systems würden einmalige Kosten von 3.100 Euro anfallen, die voraussichtlich vom St. Michaelsbund bezuschusst werden. In den Folgejahren würden jeweils laufende Kosten von ca. 2.000,- Euro anfallen.
Der Gemeinderat begrüßt die geplanten digitalen Neuerungen. Die einmaligen und laufenden Kosten dieser Lösung sollen möglichst gemeinsam mit der Kirchenstiftung Pettstadt als weiteren Träger der Gemeindebücherei getragen werden.
Integrierte ländliche Entwicklung "Ebrachgrund" und "Aurachgrund"; Beschluss zur Vorbereitung von ILE-Gründungen
Knapp jede zweite bayerische Kommune ist bereits in einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) organisiert. Auch die Gemeinde Pettstadt möchte künftig mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten, um die Entwicklung der Kommune und der Region zu stärken, Synergien zu nutzen und Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.
Der Gemeinderat hat dazu in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass er sich eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden Frensdorf, Pommersfelden, Burgebrach, Schönbrunn i. Steigerwald, Wachenroth und Mühlhausen in einer ILE grundsätzlich vorstellen kann und gleichzeitig den Bürgermeister beauftragt, die Gespräche mit den Partnergemeinden und dem Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken (ALE) zur Gründung einer gemeinsamen ILE weiterzuführen und zu vertiefen.
Auch die Bürgermeister der Gemeinden Stegaurach, Walsdorf, Lisberg und Priesendorf sowie Oberaurach planen die Gründung einer ILE-Aurachtal und würden es begrüßen, wenn die Gemeinde Pettstadt als „Aurachtal-Gemeinde“ zwecks Vernetzung in dieser ILE zumindest als Kooperationspartner mitwirken würde. Der Gemeinderat stimmte dieser Kooperation in der „reduzierten Form“ zu.
Das Projekt wird von einem Planungsbüro oder einem ILE-Manager fachlich begleitet. Finanziell unterstützt wird es vom Amt für ländliche Entwicklung mit einem Fördersatz von 75 %. Den verbleibenden Eigenanteil tragen die beteiligten Gemeinden gemeinsam.