Es wird darauf hingewiesen, dass die Kanalgebühren-Vorauszahlung für das Kalenderjahr 2024 zum 01.07.2024 wieder fällig wird. Gebührenzahler, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir, die Überweisung anhand des ihnen vorliegenden Bescheides vorzunehmen.