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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Benutzungsordnung der Bücherei Pettstadt

 

Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzern und Benutzerinnen verzichtet. In den Begriff,,Benutzer" sind auch der Begriff der gesetzlichen Vertreter eingeschlossen.

1.

Allgemeines

1.1

Die Gemeindebücherei Pettstadt ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Gemeinde Pettstadt, die jedermann im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.

1.2

Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

1.3

Die Leitung der Bücherei kann für die Benutzung einzelner Bereiche der Bücherei besondere Bestimmungen treffen.

1.4

Für den Benutzungsausweis, das Überschreiten der Leihfrist sowie für sonstige besondere Leistungen erhebt die Gemeindebücherei Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.

1.5

Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gemacht.

2.

Anmeldung

2.1

Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines Leserausweises erforderlich.

2.2

Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises an.

2.3

Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird nur dann ein Leserausweis ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

2.4

Der Benutzer erkennt durch seine Unterschrift die Benutzungsordnung an. Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu.

3.

Benutzerausweis

3.1

Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe mitzubringen ist.

3.2

Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.

3.3

Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Verlust des Ausweises ist der Bücherei unverzüglich zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.

3.4

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises nach Ausweisverlust oder -beschädigung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

4.

Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen

4.1

Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art ausgegeben.

Die Leihfrist beträgt für

Bücher 3 Wochen,

für Zeitschriften, CD’s, DVDs, Tonies jeweils 3 Wochen

Online-Dienste nach den jeweils gültigen Regeln des Anbieters.

Die Leihfrist kann maximal 2 x verlängert werden. Die Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Für einzelne Medientypen kann die Bücherei kürzere Leihfristen festlegen. Die Büchereileitung kann die Medienanzahl pro Benutzer beschränken. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.

4.2

Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. Bei Überschreiten der Leihfrist ist zusätzlich zur regulären Leihgebühr eine Versäumnisgebühr, unabhängig von einer Mahnung, zu entrichten. Bei jeder schriftlichen Mahnung wird dem Benutzer eine Mahnpauschale in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser sonstigen Gebühren richtet sich nach der separaten Anlage zu dieser Benutzungsordnung.

4.3

Erfolgt auf die dritte Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Gemeindebücherei berechtigt, anstelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen. Erfolgt seitens des Benutzers daraufhin innerhalb von zwei Wochen keine Bezahlung, werden Ansprüche der Gemeindebücherei Pettstadt gerichtlich geltend gemacht und falls notwendig, zwangsweise vollstreckt.

4.4

Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.

5.

Auswärtiger Leihverkehr

5.1

Bücher, die sich nicht im Bestand der Gemeindebücherei Pettstadt befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs besorgt werden.

5.2

Benutzungsbestimmungen der entsendenden Institutionen gelten zusätzlich zur Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Pettstadt.

5.3

Es sind die Kosten und Gebühren, die beim auswärtigen Leihverkehr von der gebenden Institution erhoben werden, vom Benutzer zu tragen.

6.

Haftung und Behandlung der Medien

6.1

Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die aufgeklebten Strichcodeetiketten dürfen nicht beschädigt werden. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

6.2

Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

6.3

Der Benutzer hat alle urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

6.4

Die Gemeindebücherei überprüft stichprobenartig im Rahmen ihrer Möglichkeiten die zu Benutzungszwecken angebotene Software auf Viren, AV-Medien (z.B. CD, DVD; Hörbücher) und Spiele werden regelmäßig auf Beschädigungen überprüft.Erkennbar befallene Datenträger werden aus dem Bestand entfernt. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrungen an Dateien, Datenträgern und Hardware auftreten.

6.5

Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht ohne Rücksicht auf sein Verschulden schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

6.6

Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei verlorenen bzw. unbrauchbar gewordenen Medien nach dem Wiederbeschaffungswert.

6.7

Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und wird ebenso wie der vorsätzliche Versuch. Medienetiketten zu entfernen, mit Nutzungsausschluss geahndet.

7.

Gebühren

7.1

Die Gebühren werden in einer gesonderten Gebührenordnung festgelegt.

7.2

Für bestimmte Personen aus gemeindlichen oder sozialen Einrichtungen kann im Einzelfall eine Gebührenbefreiung erteilt werden. Dies hat jeweils in Abstimmung mit der Büchereileitung und dem Träger zu erfolgen.

8.

Verhalten in den Büchereiräumen

8.1

Rauchen, Essen und Trinken sowie sonstiges Verhalten, das den Büchereibetrieb und die Benutzer stört, sind nicht gestattet. Tiere dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden.

8.2

Für die Benutzung der Computer und sonstiger Geräte kann die Büchereileitung maximale Benutzungszeiten bestimmen.

8.3

Das Hausrecht wird von der Leitung der Bücherei oder dem beauftragten Büchereipersonal wahrgenommen. Deren Anordnungen Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

8.4

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet der Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.

9.

Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01. Juli 2026 in Kraft.

Die Benutzungsordnung vom 16. Dezember 2004 tritt mit vorgenanntem Zeitpunkt außer Kraft. Die Benutzungsordnung wird durch Aushang in der Bücherei und Rathaus sowie im Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlicht.

Pettstadt, den 17. Juni 2026

Für die Gemeinde Pettstadt

Für die Pfarrei

Michaela Kaiser

Bernhard Friedmann

1. Bürgermeisterin

Leitender Pfarrer

Gebührenordnung zur Benutzungsordnung

der Gemeindebücherei Pettstadt

1. Jahresgebühr (12 Monate)

Familien*:

15,00 Euro

Erwachsene:

10,00 Euro

Kinder / Jugendliche ab 6 Jahre:

5,00 Euro

Kinder unter 6 Jahre:

gebührenbefreit

*Eltern sowie im Haushalt lebende Minderjährige.

2.  Sonstige Gebühren und Auslagen

Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust):

3,00 Euro.

Versäumnisgebühr-

Fristüberschreitung allgemein, pro

Medium und Woche

0,50 Euro

Mahngebühren pro schriftlicher Mahnung:

5,00 Euro zzgl. Porto

3.  Öffnungszeiten

Dienstag:

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Mittwoch:

16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Während der Ferien:

Donnerstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

4. Inkrafttreten

Die Gebührenordnung zur Benutzungsordnung tritt am 01. Juli 2026 in Kraft.

Die Gebührenordnung vom 16. Dezember 2004 tritt mit vorgenanntem Zeitpunkt außer Kraft.

Pettstadt, den 17. Juni 2026

Für die Gemeinde Pettstadt

Für die Pfarrei

Michaela Kaiser

Bernhard Friedmann

1. Bürgermeisterin

Leitender Pfarrer