Der Gemeinderat von Pettstadt hat in seiner Sitzung vom 18.07.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Kapellenäcker" zum 5. Mal zu ändern und zum 2. Mal zu erweitern.
Der Plan erhält den Namen "5. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes 'Kapellenäcker' ".
Es soll eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt im Norden von Pettstadt und ist wie folgt umgrenzt:
Süden und Osten – zu bestehenden Bebauung hin
Norden – zur freien Landschaft hin
Westen – zur freien Landschaft hin / landwirtschaftliche Nutzfläche
Folgende Grundstücke der Gemarkung Pettstadt liegen innerhalb des Geltungsbereiches:
| Flurnummern ganz: | 950, 949/1 |
| Flurnummer teilweise: | 41, 933 |
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, wird die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.
Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit vom 07. August 2023 bis einschließlich 25. August 2023 im Rathaus der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienststunden informieren und innerhalb dieser Frist erstmals zur Planung äußern.