(Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
| 1. | Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Gemeinde Pettstadt für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; |
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| er schließt |
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| im Verwaltungshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.214.050,00 Euro |
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| und |
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| im Vermögenshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.778.949,00 Euro |
| 2. | Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für den Eigenbetrieb BürgerNet Pettstadt für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; |
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| er schließt |
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| im Verwaltungshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 188.400,00 Euro |
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| und |
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| im Vermögenshaushalt |
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 75.100,00 Euro |
§ 2
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde Pettstadt sind nicht vorgesehen. |
| 2. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt sind nicht vorgesehen. |
§ 3
| 1. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt werden nicht festgesetzt. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 360 v.H. |
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| b) | für die sonstigen Grundstücke (B) | 200 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 320 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nachfolgend festgesetzt:
| 1. | für den Haushalt der Gemeinde Pettstadt — 860.000,00 Euro |
| 2. | für den Haushalt des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt — 17.800,00 Euro |
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| — (1/6-tel der Erträge) |
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung vom 23.06.25 wird hiermit ersetzt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettstadt hat am 29. Juli 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Haushaltssatzung 2025 wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung ab Bekanntmachung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit in der Gemeindeverwaltung Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienstzeiten öffentlich zugänglich.