Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.751.900,00 Euro
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.275.500,00 Euro.
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 160.500,00 Euro
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.900,00 Euro.
§ 2
§ 3
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v.H. | |
b) für die sonstigen Grundstücke (B) | 320 v.H. | |
2. | Gewerbesteuer | 320 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nachfolgend festgesetzt:
1. | für den Haushalt der Gemeinde Pettstadt — 400.000,00 Euro |
2. | für den Haushalt |
des Eigenbetriebes BürgerNet Pettstadt — 15.000,00 Euro |
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettstadt hat am 16. April 2019 diese Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Bamberg zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom Montag, 9. September 2019 bis einschl. Montag, 16. September 2019 während der üblichen Amtsstunden in der Gemeindeverwaltung Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt öffentlich zur Einsichtnahme auf.