Mithilfe einer neuen Web-Lösung wurden dem Gemeinderat erstmals die Haushaltsdaten in visualisierter Form vorgestellt. Die Finanzdaten der Gemeinde Pettstadt sind für Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link einsehbar:
https://app.kslplus.de/?kunde=40&gemeinde=1&jahr=2023&plantyp=1&planstufe=1
Der Gesamthaushalt dieses Jahres hat ein Volumen von 9.056.810 Euro (Vorjahr: 7.446.775 Euro). Der Verwaltungshaushalt, indem die laufenden Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden, hat einen Umfang von 4.753.510 Euro (Vorjahr: 4.017.275 Euro).
Der Vermögenshaushalt, der die Investitionen des lfd. Jahres und deren Finanzierung enthält, trägt mit 4.303.300 Euro (Vorjahr: 3.429.500 Euro) besonders zu diesem Rekordvolumen bei.
193.200 Euro
| Verwaltungshaushalt | ||
| Die wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind: | ||
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| Plan 2023 | Vorjahr |
| Kindertagesstätten – Betriebskostenzuschüsse | 1.300.000 Euro | 960.000 Euro |
| Kreisumlage | 1.034.500 Euro | 934.000 Euro |
| Personalkosten | 817.400 Euro | 786.700 Euro |
| Steuern u. Geschäftsausgaben u.a. | 246.155 Euro | 194.960 Euro |
| Weitere Verw.-u. Betriebsausgaben | 242.250 Euro | 167.650 Euro |
| Schulverband Fd.-Pe. - Umlage | 176.000 Euro | 175.000 Euro |
| Mieten und Pachten | 120.650 Euro | 126.350 Euro |
| Gewerbesteuerumlage | 83.000 Euro | 55.000 Euro |
| Bewirtschaftungskosten Grundstücke u. bauliche Anlagen | 75.520 Euro | 36.110 Euro |
| Unterhaltskosten Grundstücke u. bauliche Anlagen | 69.200 Euro | 71.200 Euro |
| Folgende Einnahmen finanzieren den Verwaltungshaushalt: | ||
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| Plan 2023 | Vorjahr |
| Einkommensteuerbeteiligung | 1.439.000 Euro | 1.360.000 Euro |
| Gewerbesteuereinnahmen | 750.000 Euro | 500.000 Euro |
| Staatl. Zuweisungen Kindertagesstätten | 730.000 Euro | 576.000 Euro |
| Schlüsselzuweisung | 511.400 Euro | 541.500 Euro |
| Benutzungsgebühren (Abwasser, Friedhof, etc.) | 237.600 Euro | 165.500 Euro |
| Grundsteuern A + B | 193.200 Euro | 191.200 Euro |
| Allgem. Zuweisungen vom Land | 170.400 Euro | 163.200 Euro |
| Mieten + Pachten | 126.750 Euro | 124.400 Euro |
| Umsatzsteuerbeteiligung | 65.000 Euro | 60.000 Euro |
| Konzessionsabgabe | 52.000 Euro | 51.000 Euro |
| Hundesteuer | 7.500 Euro | 5.500 Euro |
Allgemeine Finanzsituation:
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt im aktuellen Jahr liegt bei ca. 75.495 Euro und unterschreitet die Pflichtzuführung (Summe der ordentlichen Kredittilgungen – 236 Tsd. Euro) deutlich. Grund hierfür sind Kostenmehrbelastungen bei den lfd. Aufgaben (Kinderbetreuung, Energie, Inflation) sowie folgende besondere Ausgaben:
| Quartiersmangement – jährl. Eigenanteil Gde: | 25 Tsd. Euro |
| Miete u. Betrieb Containeranlage KiTa – jährl. Eigenanteil Gde. | 125 Tsd. Euro |
| Stadtbusanbindung – jährl. Eigenanteil Gemeinde: | 73 Tsd. Euro |
In den vorgenannten Fällen enden die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde im Laufe des Jahres 2024 (Quartiersmangement: 01/2024, Containeranlage: 08/2024, Stadtbusanbindung: 08/2024), so dass spätestens ab dem Jahr 2025 deutliche Kosteneinsparungen im Verwaltungshaushalt zu verzeichnen sind. Trotz steigender Kosten für die Kreditfinanzierung (Zinsen + Tilgungen) wird die Zuführung zum Vermögenshaushalt nach derzeitigen Berechnungen ab dem Jahr 2025 wieder über der Pflichtzuführung (Summe der Kredittilgungen) liegen.
| Vermögenshaushalt: | |
| Der Vermögenshaushalt umfasst in diesem Jahr 4,3 Mio. Euro. Zusammengefasst nach Ausgabearten teilt er sich wie folgt auf: | |
| Zuführungen an Rücklagen | 27.100 Euro |
| Erwerb von Anlagevermögen | |
| (Grundstücke u. bewegl. Sachen) | 466.000 Euro |
| Hochbaumaßnahmen (Gebäude) | 2.905.000 Euro |
| Tiefbaumaßnahmen Infrastruktur | 407.000 Euro |
| Betriebsanlagen | 180.500 Euro |
| Tilgung von Krediten | 236.000 Euro |
| Zuweisungen u. Zuschüsse f. Investitionen | 63.100 Euro |
| Der Vermögenshaushalt sieht folgende größeren Investitionen (ab 20 Tsd. Euro) vor: | |
| Neue Kindertagesstätte an der Schule - Baukosten | 2.200.000 Euro |
| Neue Kindertagesstätte – Einrichtungsgegenstände | 60.000 Euro |
| Bau PV-Anlage Kindertagesstätte - Baukosten | 150.000 Euro |
| Erw. Schule/Schülerhort, GenSan Schule - Baukosten | 500.000 Euro |
| Neubau Geh- und Radwegebrücke – Baukosten | 340.000 Euro |
| Bebauungsplan Hopfengärten - Grunderwerb | 250.000 Euro |
| Erw. Feuerwehrhaus / Bauhof - Baukosten | 150.000 Euro |
| Erw. Feuerwehrhaus – Ausrüstung+Einrichtungsgegenst. | 50.000 Euro |
| Bauhof – Kauf Fahrzeug, Salzsilo, Dieseltank | 65.000 Euro |
| Abwasserbeseitigungsanlage – Planungskosten Neulösung | 50.000 Euro |
| Schulverb. Fd.–Pe. – Investitionsumlage Neuanschaffungen | 49.000 Euro |
| Katastrophenschutz – Anschaffung Notstromaggregat | 40.000 Euro |
| Neugestaltung Hauptstraße – Planungskosten | 40.000 Euro |
| Straßenbeleuchtungsanlage – Umbaumaßnahmen | 22.000 Euro |
| Spielplätze – Baukosten | 20.000 Euro |
| Der diesjährige Vermögenshaushalt wird aus folgenden Einnahmen getragen: | |
| Entnahme aus Rücklagen | 2.343.205 Euro |
| Staatl. Zuweisungen für Investitionen | 1.754.000 Euro |
| Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken | 100.000 Euro |
| Zuführung vom Verwaltungshaushalt | 75.495 Euro |
| Beitragseinnahmen | 10.000 Euro |
Rücklagen
Zum Beginn des Haushaltsjahres hatte die Gemeinde Pettstadt Rücklagen in Höhe von 2.717.109 Euro. Zur Finanzierung der diesjährigen Investitionen werden Rücklagemittel von 2.343.205 Euro eingesetzt. Auf Bausparverträgen werden Rücklagen von 27.100 Euro eingezahlt. Zum Jahresende beträgt der Stand der Rücklagen voraussichtlich 401.004 Euro (195,99 pro Einwohner).
Schulden u. -entwicklung
Zu Beginn des Jahres hatte die Gemeinde Pettstadt Verbindlichkeiten in Höhe von 3.233.435 Euro (1.580,37 Euro pro Einwohner). Bestehende Kredite werden in diesem Jahr mit 236.000 Euro getilgt. Der Haushaltsplan dieses Jahres sieht keine Neuaufnahmen von Krediten vor. Zum Ende dieses Haushaltsjahres ergibt sich ein voraussichtlicher Schuldenstand von 2.997.435 Euro (1.465,02 Euro pro Einw.). Zur Fortsetzung der Baumaßnahmen an der Schule (Erweiterung Schule und Hort, Generalsanierung Schule, Teilsanierung Turnhalle) sowie für die weiter geplanten Investitionen (Freiflächenentwicklung Fährgelände, Teilerneuerung Hauptstraße) sind trotz staatlicher Zuweisungen für diese Maßnahmen bis Ende des Jahres 2026 weitere Kreditaufnahmen in Höhe von 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Der Schuldenstand wird unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen zum Ende des Jahres 2026 auf 4,736 Mio. Euro (2.315 Euro pro Einw.) ansteigen.
Finanzierung der neuen Kläranlage
Die Kläranlage Pettstadt wurde von der Gemeinde im Jahr 1978 fertiggestellt und ist mittlerweile seit 45 Jahren in Betrieb. Die baulichen Anlagen einer Kläranlage haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 25 Jahren, die technischen Einrichtungen von ca. 12 – 15 Jahren. Um die Nutzungsdauer der Kläranlage zu verlängern, hat die Gemeinde Pettstadt in den Jahren 2005 und 2006 Sanierungsmaßnahmen am baulichen und am technischen Teil der Anlage durchgeführt. Das Landratsamt Bamberg hat anschließend mit Bescheid vom 27.03.2006 festgelegt, dass die Anlage eine tägliche Schmutzfracht von 150 kg verarbeiten kann. Das entspricht bei einer durchschnittlichen täglichen Schmutzfracht pro Einwohner von 60 g einer Anlagengröße von 2.500 Einwohnergleichwerte. Die Anlagengröße wurde auf der Grundlage dieser Berechnung von ursprünglich 3.000 Einwohnergleichwerten auf 2.500 reduziert. Die Erlaubnis zum Weiterbetrieb der Kläranlage wurde bis zum 31.12.2025 befristet Die Auslastung der Anlage durch Schmutzfracht (BSB5 / CSB) liegt derzeit bei ca. 90 %. Reserven für die bauliche Entwicklung sind somit noch gegeben.
Da die bestehende Tropfkörperanlage technisch überaltert ist und bereits deutliche bauliche Mängel aufweist (Betonschäden am Tropfkörper, Korrosionsschäden an Stahlleitungen), empfehlen Fachleute, rechtzeitig Untersuchungen zur künftigen Abwasserentsorgung von Pettstadt anzustellen. Mithilfe dieser Ergebnisse kann dann auch eine zeitlich (eng) befristete Verlängerung der Einleitungserlaubnis beim Wasserwirtschaftsamt Kronach beantragt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettstadt wird daher zeitnah eine Studie zur künftigen Abwasserentsorgung von Pettstadt erstellen lassen, in die dann auch neue abwasserrechtliche und technische Vorgaben zur Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung, etc. einbezogen werden. Dabei soll anhand von Vergleichsberechnungen über einen langfristigen Betrachtungszeitraum von 50 Jahren kostentechnisch untersucht werden, ob der Neubau einer eigenen Kläranlage oder alternativ der Bau einer Verbundleitung zu einer benachbarten Kläranlage sinnvoll ist.
Anfallende Investitionskosten für die Abwasserbeseitigung müssen gemäß dem Kommunalabgabengesetz von den Nutzern dieser Einrichtung getragen werden. Es gilt hier das Kostendeckungsprinzip, das heißt, die Investitionskosten müssen aus besonderen Entgelten (Beiträge oder Gebühren) gedeckt werden. Eine Finanzierung dieser Baukosten über Steuern bzw. andere Finanzmittel nicht zulässig.
| Der Gemeinde stehen zur Finanzierung der Investitionskosten folgende Möglichkeiten zur Verfügung: | |
| a) | Finanzierung der beitragsfähigen Investitionen über die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen als Einmalbeträge |
| b) | Refinanzierung des investiven Aufwandes über die Erhöhung der Abwassergebühren während der Abschreibungsdauer der Kläranlage |
Finanzierungsbeispiele:
a) Finanzierung über Verbesserungsbeiträge
Kostet die beitragsfähige Investitionsmaßnahme 2,5 Mio. Euro, dann würde bei 750 angeschlossenen Grundstücken jeder beitragspflichtige Durchschnittshaushalt einen Verbesserungsbeitrag von ca. 3.300 Euro tragen.
b) Finanzierung über Abwassergebühren
Im Falle der Gebührenfinanzierung würden die beitragsfähigen Investitionskosten über einen langfristigen Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. In der Gebührenkalkulation würden für die Abnutzung der Anlage kalkulatorische Abschreibungen und für den Kapitaleinsatz kalkulatorische Zinsen veranschlagt werden. Bei Investitionskosten von 2,5 Mio. Euro und einem Abschreibungszeitraum von durchschn. 40 Jahren betrügen die jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen ca. 60 – 70 Tsd. Euro, kalkulatorische Zinsen würden jährlich in Höhe von ca. 40 Tsd. Euro anfallen. Im Ergebnis müsste bei der Bemessung von Abwassergebühren über den rechnerischen Nutzungszeitraum der Anlage ein zusätzlicher jährlicher Kostenaufwand von ca. 100 - 110 Tsd. Euro einbezogen werden, was die Abwassergebühren für einen Durchschnittshaushalt über den geplanten Nutzungszeitraum um jährlich ca. 135 - 145 Euro erhöhen würde.
Weil die Gemeinde Pettstadt viele Finanzmittel durch die Neubaumaßnahmen (Brücke, Feuerwehrhaus, Schule, Kindertagesstätte) gebunden hat, wird es finanziell nicht möglich sein, die anfallenden Investitionskosten langfristig über eine Anhebung der Abwassergebühren zu finanzieren. Das würde zu einer unverhältnismäßig hohen Verschuldung der Gemeinde führen, die die Rechtsaufsicht nicht gestatten würde. Der Gemeinderat wird daher bei der Entscheidung zur Finanzierungsart keinen Ermessensspielraum haben und wie viele andere Kommunen auch festlegen müssen, dass die Finanzierung dieser Zukunftsmaßnahme über Verbesserungsbeiträge (Finanzierungsbeispiel a) erfolgt. Das bedeutet, dass sich jeder Beitragspflichtige (Anschlussnehmer) mit einem einmaligen Beitrag an den Investitionskosten beteiligen muss.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, diesen Umstand in der jeweiligen persönlichen Finanzplanung zu berücksichtigen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die oben durchgeführten Berechnungen Modellrechnungen sind, weil es noch keine Entscheidung zur künftigen Abwasserlösung von Pettstadt gibt und von daher auch noch keine Entwurfsplanung mit belastbarerer Kostenberechnung vorliegt. Die Gemeinde Pettstadt wird die Bürgerinnen und Bürger über künftige Entwicklungen informieren.
Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Nach der Billigung des Haushaltsplanes legte der Gemeinderat folgende Hebesätze für die von der Gemeinde zu erhebenden Steuern fest:
| Hebesätze für das Haushaltsjahr 2023: | |
| Grundsteuer A + B: | 350 v. H. (Vorjahr: 350 v. H.) |
| Gewerbesteuer: | 320 v. H. (Vorjahr: 320 v. H.) |
| Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024: | |
| Grundsteuer A + B: | 360 v. H. (Vorjahr: 350 v. H.) |
| Gewerbesteuer: | 320 v. H. (Vorjahr: 320 v. H.) |