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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Bamberg hat die Bodenrichtwertliste im Landkreis Bamberg zum Stichtag 01.01.2024 neu ermittelt und den Gemeinden zur Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung zugesandt.

Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang in der Gemeinde zu veröffentlichen. Ort und Dauer sind ortsüblich bekannt zu machen. Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hiermit hingewiesen.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 01.07.2024 bis zum 01.08.2024 im Bürgerbüro des Rathauses Pettstadt, Zimmer 01.

Folgende Bodenrichtwerte wurden für die Gemeinde Pettstadt festgelegt:

Ort

Bodenrichtwert-Zonennummer

Bodenrichtwert €/m² (ebf)

Gebietsart

Eichenhof

22500102

90,00 €

Wohnbaufläche

Neuhaus

22500103

110,00 €

Wohnbaufläche

Pettstadt

22500101

170,00 €

Wohnbaufläche

Pettstadt

22500301

45,00 €

Gewerbliche Baufläche

Pettstadt

22500401

2,10 €

Acker

Pettstadt

22500601

1,20 €

Forstwirtschaftliche Fläche

Schadlos

22500104

90,00 €

Wohnbaufläche

In den Vorbemerkungen wird (auszugsweise) u.a. darauf hingewiesen, dass

die Bodenrichtwerte erschließungsbeitragsfrei sind, d.h. die Erschließungskosten nach KAG und BauGB (Wasser, Abwasser, Energie, öffentliche Straße) sind enthalten,

für gemischte Bauflächen keine Bodenrichtwerte ausgewiesen sind

(diese können mit 75 % des Wertes für Wohnbauflächen angesetzt werden),

für Grünland keine Bodenrichtwerte ausgewiesen sind

(diese können mit 75 % des Wertes für Ackerfläche angesetzt werden),

Nach Ablauf der Auslegungsfrist erfolgt von Seiten der Gemeinde Pettstadt aus urheberrechtlichen Gründen keine Veröffentlichung auf der Homepage mehr, Auskünfte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzuholen (Vordruck unter www.landkreis-bamberg.de).

Die Bodenrichtwerte können auch unter www.boris-bayern.de jederzeit gebührenpflichtig abgerufen werden.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachteraussschusses im Landratsamt Bamberg zur Verfügung.