Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe hat am 01. Juli 2026 eine Entschädigungssatzung beschlossen. Die Entschädigungssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe wurde im Amtsblatt Nr. 9/2026 des Landkreises Bamberg vom 30. Juli 2026 (https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/%C3%96ffentlichkeitsarbeit/Mediathek/Amtsblatt/Amtbl%C3%A4tter-digital) bekannt gemacht und kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Hartlandener Straße 20 a, 96135 Stegaurach, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf die Bekanntmachung der Entschädigungssatzung wird gemäß § 26 Abs. 1 der Verbandssatzung hingewiesen.