Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Ziemetshausen (BGS-WAS) beschlossen.
Sie tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung des Marktes Ziemetshausen (BGS-EWS) vom 11.11.2021 außer Kraft.
Die Satzung liegt in der Zeit vom 31.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden, montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr (mittwochs ganztags geschlossen) zur Einsicht auf.