Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität hat für den Markt Ziemetshausen oberste Priorität. Aus diesem Grund möchten wir Sie heute über die aktuellen Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung informieren.
Im Rahmen routinemäßiger Trinkwasseruntersuchungen wurden in den vergangenen Wochen sehr vereinzelt mikrobiologische Auffälligkeiten an einzelnen unterschiedlichen Probenahmestellen sehr geringe Werte festgestellt.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Da die Ursache des Keimeintrags bislang noch nicht eindeutig lokalisiert werden konnte, wurde auf Anordnung des Landratsamtes Günzburg, dem staatlichen Gesundheitsamt sowie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, als übergeordnete Fachbehörden eine zeitlich befristete Desinfektion des Trinkwassers mittels Chlor angeordnet.
Die Chlorung ist ein bewährtes, zugelassenes und in der Trinkwasserversorgung häufig eingesetztes Verfahren, um Mikroorganismen zuverlässig abzutöten und die hygienische Sicherheit des Wassers zu gewährleisten.
| • | Es wird ausschließlich ein vom Umweltbundesamt zugelassenes Desinfektionsverfahren eingesetzt. |
| • | Die Chlorkonzentration wird täglich kontrolliert und liegt deutlich unterhalb gesundheitlich relevanter Grenzwerte. |
| • | Der typische leichte Chlorgeruch oder -geschmack ist unbedenklich und ein Zeichen dafür, dass die Schutzmaßnahme wirkt. |
Ja! Trinkwasser mit den eingesetzten Chlorkonzentrationen ist gesundheitlich unbedenklich.
Auch für Kinder, ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen und Schwangere besteht keine Gefahr. Die eingesetzten Mengen entsprechen den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Das Chlorung gilt genauso wie das Abkochgebot nicht für die Ortsteile Hellersberg und Lauterbach, da diese ihr Trinkwasser vom "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" erhalten, ebenso nicht für den Ortsteil Schönebach, dass dieser sein Wasser von der Marktgemeinde Dinkelscherben erhält. Im Ortsteil Roppeltshausen gilt die Chlorung für die Hausanschlüsse nicht, welche durch den "Zweckverband Staudenwasser Versorgung" versorgt werden.
Das derzeit bestehende Abkochgebot bleibt vorsorglich weiterhin bestehen, bis durch Messungen und Laboruntersuchungen eine stabile und sichere Wasserqualität bestätigt wurde. Erst dann kann bzw. wird das Abkochgebot durch das Landratsamt aufgehoben werden.
Parallel zur Chlorung laufen umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen:
| • | zusätzliche engmaschige Wasseruntersuchungen durch ein akkreditiertes Labor |
| • | eine umfassende Risikoanalyse der Trinkwasseranlage mit Maßnahmenplan zur nachhaltigen Verbesserung |
| • | regelmäßige Überprüfung möglicher Desinfektionsnebenprodukte, wie gesetzlich vorgeschrieben |
Die Chlorung ist eine vorübergehende Schutzmaßnahme, um Ihre Gesundheit zuverlässig zu schützen, bis die Verunreinigung vollständig und dauerhaft beseitigt ist. Unser Ingenieurbüro und alle weiteren Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran weiterhin eine zukunftssichere Wasserversorgung bereitzustellen.
Die Marktgemeinde informiert Sie selbstverständlich umgehend, sobald sich neue Erkenntnisse ergeben oder Maßnahmen geändert werden, über ihre bekannten Informationskanäle wie Homepage, AiZi-Bürgerapp und Newsletter.