Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 2. Juni 2024 den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels „Windkraft“ des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Gemäß Artikel 18 und 20 des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller iVm Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird zudem die Öffentlichkeit beteiligt.
Es sind die folgenden Vorrangflächen in den Gemeindegebieten Ziemetshausen und Aichen geplant:
Im Nord-Westen Gemeindegebiet Ziemetshausen: Hinterer Gehren (Bezeichnung: Ziemetshausen-Geren)
Im Osten Gemeindegebiet Ziemetshausen: Tannenkopf (Bezeichnung: Ziemetshausen St. Martinswaldung)
Im Süd-Osten Gemeindegebiet Ziemetshausen und Osten Gemeindegebiet Aichen: Lobers Holz, Ebene und Hölldesgehau-Kreuzgehau (Bezeichnung Gessertshauser Wald)
Im Süd-Osten Gemeindegebiet Aichen: Eschenlohe Buchgern (Bezeichnung Aichen Buchgeren)
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind folgende Unterlagen, die auf der Homepage der VG Ziemetshausen unter „Nachrichten“ eingesehen werden können:
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| • | Umweltbericht zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller |
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| • | Umweltbericht Anhang 2-Natura 2000 Verträglichkeitsabschätzung |
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Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vom
16.09.2024 bis 10.11.2024
eine Stellungnahme abzugeben.
Hierzu richten Sie bitte Ihre Stellungnahme an die folgende Adresse:
Regionalverband Donau-Iller
Schwambergerstraße 35
89073 Ulm
oder per E-Mail an beteiligung@rvdi.de