Bebauungsplan Baugebiet „Zusamgarten“ Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung und Satzungsbeschluss
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung der Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen vorgenommen. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Ergebnisse sind als redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen entsprechend den Beschlüssen in den Unterlagen des Bebauungsplans „Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen - Gemarkung Ziemetshausen. einzuarbeiten.
Der Marktgemeinderat des Marktes Ziemetshausen beschließt den Bebauungsplan „Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen - Gemarkung Ziemetshausen, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Satzung sowie Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 07.10.2024 als Satzung.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen - Gemarkung Ziemetshausen in der Fassung vom 29.07.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 07.10.2024 in Kraft.
Der vom Planungsbüro Riedler aus Langenneufnach Ausgearbeiteter Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Meierhofstraße“ Ortsteil Muttershofen in der Fassung vom 07.10.2024 wird durch den Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planer wird beauftragt, für den gebilligten Satzungsentwurf das Anhörungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.
Der Markt Ziemetshausen ordnet für die öffentlichen Feld- und Waldwege „Kohlstattweg“ und „Breitenlohweg“ im Bereich der alten Eiche zu den Betriebszeiten des Waldkindergartens (Montag - Freitag von 07:00 Uhr - 14:00 Uhr) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/ h (Zeichen 101, 1012-51, 274-30 und 1042-33) an.
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung; Entscheidung über Betreuungsform; Beratung und Beschlussfassung
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, für die Erfüllung des Ganztagesbetreuungsanspruches anstelle des geplanten Hortes eine Offene Ganztagesschule (OGTS) im historischen Rentamt zu errichten. Diese bietet hinsichtlich der Betreuungszeiten mehr Flexibilität für die Eltern. Auch hier ist die Ferienbetreuung gesichert.
Das Architekturbüro Kern wird beauftragt, die räumliche Planung des historischen Hortes unter Rücksprache mit der Rektorin und der Leitung der bestehenden OGTS der Hyazinth-Wäckerle-Grundschule für eine OGTS anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte für die Umsetzung voranzutreiben.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, das 2. Nachtragsangebot Nr. 1011573 für die Lüftungsarbeiten der Firma Schuster Klima Lüftung GmbH & Co. KG anzunehmen.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass im Namen des Marktes noch einmal vormalige Einwände gegen die geplanten Windkraftvorrangflächen erhoben werden sollen. Hierbei soll insbesondere erneut auf die Problematik der besonders schützenswerten Kulturgüter (Schloss Seyfriedsberg, Wallfahrtsort Maria-Vesperbild) hingewiesen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zuge erneut ein Schreiben an das Landesamt für Denkmalpflege mit der Bitte um Unterstützung zu richten.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass für den Bauabschnitt III der Friedhofsmauer Ziemetshausen mit dem Gutachten und Sanierungsvorschlag der Firma Hartinger Consult die entsprechenden Anträge bei den Denkmalschutzstellen beantragt werden sollen und eine Kostenschätzung durch das DRW Ursberg im Auftrag gegeben werden soll. Danach sollen die entsprechenden Förderungen beantragt werden. Es ist derzeit geplant, dass dieser Auftrag per freihändiger Vergabe an den Baubetrieb des DRW Ursbergs vergeben wird. Im Hinblick auf das BA II werden die Stabilisierungsmaßnahmen gem. Die Vorgaben der Firma Hartinger Consult befolgen. Im Hinblick auf die Mauerabdeckung für den gesamten Friedhofsbereich wird beschlossen, dass an der beschlossenen Vollziegel-Variante, trotz der Lieferzeit von ca. 18 Wochen, festgehalten wird und die Mauer in der Zwischenzeit soweit wie möglich fertiggestellt werden soll (mit Feinputz und Verdichtung des Sockelbereichs). Die Mauerabdeckung wird im Nachgang angebracht. Das DRW hat die Mauer so abzusichern und abzudichten, dass keine Frostschäden entstehen.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass am kompletten Hang zwischen dem oberen und unteren Friedhof eine Hangbepflanzung inklusive Rindenmulch angelegt werden soll. Außerdem wird am Teil des Friedhofs bis zum oberen Treppenabgang im Hang eine Stange bzw. Eine sonstige Absicherung angelegt, um Personenschäden zu vermeiden. In diesem Zuge wird auch die restliche Thujahecke entfernt.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Pflege der Dreifaltigkeitskapelle sowie des Kriegerdenkmals künftig durch den Bauhof erfolgt.