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Ausgabe 10/2025
Amtliche Bek. Aichen
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Bekanntmachung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bereich „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“

Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung am 03.08.2023 beabsichtigt, den Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 8 für den Bereich „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ in Verbindung des sich in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaikanlagen Obergessertshausen II“ im Parallelverfahren zu ändern. In der Sitzung des Gemeinderates Aichen am 11.09.2025 wurde die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Zweckbestimmung

Die Fläche des Geltungsbereichs ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Aichen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Mit der nun vorgesehen Ausweisung eines Sondergebietes für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie gem. § 11 Abs. 2 BauNVO sollen die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Obergessertshausen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 44.180 m².

Der vom Planungsbüro Samberger Stallinger Architekten Partnerschaft mbB, Deggendorf, ausgearbeitete Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 11.09.2024 wird in der Zeit

vom 29.09.2025 bis einschließlich 31.10.2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachugen einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 11 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an bauamt@vg.ziemetshausen oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bauamt, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen übermittelt werden.

Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf 8. Änderung Flächennutzungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ Gemeinde Aichen.

Gem. § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aichen, den 19.09.2025
Alois Kling
Erster Bürgermeister