Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung am 03.08.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderates Aichen am 11.09.2025 wurde die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gleichzeitig erfolgt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Zweckbestimmung
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flurstücke werden als Sondergebiet (SO) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 3 BauNVO, mit der Zweckbestimmung PV-Freiflächenanlage (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO), festgesetzt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Obergessertshausen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 44.180 m².
Der vom Planungsbüro Samberger Stallinger Architekten Partnerschaft mbB, Deggendorf, ausgearbeitete Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 11.09.2024 wird in der Zeit
vom 29.09.2025 bis einschließlich 31.10.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachugen einsehbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 11 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an bauamt@vg.ziemetshausen oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bauamt, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen übermittelt werden.
Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ Gemeinde Aichen.
Gem. § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.