Lehm-, Sand- und Kiesabbau mit teilweiser Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 830, Gemarkung Uttenhofen, Änderung der Rekultivierung; Beteiligung durch das Landratsamt Günzburg
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen stimmt den Antragsunterlagen zu Änderung der Rekultivierung der Firma Ziegelwerk Staudacher GmbH & Co. KG für das Grundstück Fl.Nr. 830, Gemarkung Uttenhofen zu, sofern die Gesamtmaßnahme in enger Abstimmung mit den Fachbehörden, dem Wasserwirtschaftsamt und insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg, erfolgt und die gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung solcher Maßnahmen eingehalten werden. Das Gremium spricht sich ebenfalls dafür aus, dem Landratsamt mitzuteilen, dass angeregt wird, einen Löschwasserteich zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt dies dem Landratsamt Günzburg zu übermitteln.
Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 15.09.2025
Kommunale Wärmeplanung Markt Ziemetshausen; Beratung und Beschlussfassung
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass für das gesamte Gemeindegebiet Ziemetshausen erstmalig eine Wärmeplanung durchgeführt wird. Für das gesamte Gemeindegebiet wird der Plan gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 22 WPG i.V.m. § 9 AVEn erstellt. Für dezentrale Teilgebiete erfolgt, soweit möglich, die Planung gemäß § 14 WPG im verkürzten Verfahren. Die Einteilung erfolgt auf Basis des Kurzgutachtens, abschließend zu prüfen durch das zu beauftragende Planungsbüro. Für die Erstellung der Wärmeplanung erhält der Markt Konnexitätszahlungen von Seiten der Landesregierung i.H.v. 41.000,00 €. Die 1.Tranche ist so schnell wie möglich zu beantragen, die 2. Tranche nach Vorliegen des Wärmeplans.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass für die Kommunale Wärmeplanung möglichst ein Planungskonvoi mit der Gemeinde Aichen, mit Erstellung eines eigenen Endberichts für den Markt Ziemetshausen, gebildet wird, sofern sich die Gemeinde Aichen für das gleiche Planungsbüro entscheidet.
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Ziemetshausen zur Übernahme des LF16-TS
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass Feuerwehrfahrzeug LF16-TS aus dem Feuerwehrdienst abzumelden. Der Feuerwehrverein Ziemetshausen kann das Fahrzeug zum Zwecke der Werbung für die Feuerwehr/Jugendfeuerwehr nutzen und an Ausfahrten zu Oldtimertreffen und Feuerwehrfesten teilnehmen. Der Markt Ziemetshausen übernimmt die jährlichen anfallenden Kosten für die Versicherung.