Abrechnung der Kanalgebühren 2024
Meldung des durchschnittlichen Viehbestands
Für die Berechnung der Kanalgebühren wird die Wassermenge herangezogen, die aus der Wasserversorgungsanlage und aus der Eigengewinnungsanlage entnommen wurde. Hiervon kann ein Abzug erfolgen, soweit nachgewiesen wird, dass die auf dem Grundstück verbrauchte Wassermenge nicht der Entwässerungseinrichtung zugeführt wurde. Der Wasserverbrauch von Tieren (Pferde, Zuchtbullen, Ochsen, Kühe, Färsen, Masttiere, Jungvieh, Schafe, Ziegen, Zuchteber und –sauen, Mastschweine, Läufer sowie Geflügel) gilt als nachgewiesen. Daher bitten wir alle Besitzer der vorgenannten Tiere, den durchschnittlichen Viehbestand im Jahr 2024 bis spätestens
18. Dezember 2024
bei der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen anzugeben, damit wir einen evtl. Abzug berechnen können, soweit dieser nicht über dem Mindestverbrauch pro Jahr und Person liegt.
Meldungen nach diesem Zeitpunkt können für die Abrechnung 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ziemetshausen, den 19. November 2024