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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Waldkindergartens

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende

A N O R D N U N G :

1.

Für die öffentlichen Feld- und Waldwege "Kohlstattweg" und „Breitenlohweg“ wird im Bereich der alten Eiche die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (274-30) festgesetzt.

2.

Die Geschwindigkeitsreduzierung wird auf die Betriebszeiten des Waldkindergartens (Montag – Freitag von 07:00 Uhr – 14:00 Uhr) begrenzt (Zeichen 1012-51 und 1042-33).

3.

Zudem wird das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) angeordnet.

4.

Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.

5.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet.