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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 Abs. 1 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende

A N O R D N U N G :

1.

Während der Veranstaltungszeit wird die "Friedhofstraße" bis zur Einmündung "Am Mösle" vollständig - beide Fahrbahnseiten - mit Zeichen 600 "Absperrschranken" und Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (falls erforderlich mit entsprechender Beleuchtung) für den gesamten Verkehr gesperrt. Der echte Anliegerverkehr, sowie der Liefer- und Rettungsverkehr müssen gewährleistet sein.

2.

Während der Veranstaltungszeit wird für die "Wäckerlestraße" von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 6 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Zeichen 274-30) festgesetzt.

3.

Während der Veranstaltungszeit wird für die "Wäckerlestraße" von Haus Nr. 7 (ehem. Bahnübergang) bis zur Bgm.-Haide-Straße ein einseitiges absolutes Halteverbot (Zeichen 283-11, 283-21 und 283-31) angeordnet.

4.

Während der Veranstaltungszeit wird für die Gemeindestraße "Am Mösle" ein beidseitiges absolutes Halteverbot (Zeichen 283-11, 283-21 und 283-31) angeordnet.

5.

Veranstaltungszeit ist:

Freitag, 05.12.2025

von 18:00 bis 21:00 Uhr

Samstag, 06.12.2025

von 16:00 bis 21:00 Uhr

Sonntag, 07.12.2025

von 15:00 bis 21:00 Uhr

6.

Die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen obliegt dem Markt Ziemetshausen.