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Ausgabe 11/2025
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker

Markt Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen aufzustellen.

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich östlich des Auwegs und ist vom Auweg aus erschlossen. Der Planbereich besitzt eine Größe von ca. 2.140 m².

Zweckbestimmung

Mischgebiet

Mischgebiet (MI) im Sinne des § 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 6 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans:

Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Fl.-Nrn. 1842 (Plangrundstück) sowie Fl. Nr. 1831/6 (Auweg) Teilfläche Gemarkung Ziemetshausen (Geltungsbereich).

Planauszug des Bebauungsplans unmaßstäblich

Der Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, durchgeführt. Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.

Diese Bekanntmachung sowie der 2. Entwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 03.11.2025 werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Zeit vom

vom 10.11.2025 bis einschließlich 26.11.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Ziemetshausen unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Straßenäcker““ im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 16 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB statt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB werden

  • nach § 4a Abs.3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
    Die Änderungen sind in den Unterlagen, Satzung mit Begründung und Planzeichnung farblich markiert bzw. mit einer Umrandungswolke versehen.
  • nach § 4a Abs.3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt.
  • nach § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans – 2. Entwurf

Begründung mit Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans – 2. Entwurf

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, soweit diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB erforderlich sind, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

-

Landratsamt Günzburg, Abt. Wasserrecht und Bodenschutz vom 11.09.2025

-

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 11.08.2025.

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

-

Aussagen zu dem faktischen Überschwemmungsgebiet

-

Aussagen zur Hangwasserproblematik

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

-

des Landratsamt Günzburg, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde vom 11.09.2025

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

-

Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

-

Landratsamt Günzburg, Abt. Wasserrecht und Bodenschutz vom 11.09.2025

-

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 11.08.2025.

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

-

Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.

-

zum Gewässer und Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

-

Landratsamt Günzburg, Abt. Wasserrecht und Bodenschutz vom 11.09.2025

-

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 11.08.2025.

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

-

Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.

-

zum Gewässer und Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

-

keine

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

-

des Landratsamt Günzburg, Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde vom 11.09.2025

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

-

Hinweise zur Grünordnung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

-

keine

Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

Bodenuntersuchung auf Flur-Nr. 1842 der Gemarkung Ziemetshausen, am Auweg in 86473 Ziemetshausen, Geotechnischer Kurzbericht vom 13. Dezember 2023, Projektnummer 230934-BE001, des IB test2safe AG, Kaufbeurener Str 16, 86807 Buchloe

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Markt Ziemetshausen, Bebauungsplan

“1. Erweiterung Straßenäcker“ des Marktes Ziemetshausen, vom 10.02.2025 der IB biobüro schreiber, Dipl.-Biol. Ralf Schreiber, Washingtonallee 33, 89231 Neu-Ulm, Tel. Festnetz: 0731 / 72 90 651, Tel. mobil: 0163 71 69 073, Fax: 0321 23 928 946, Mail: bio.buero@gmx.de

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an bauamt@vg.ziemetshausen.de oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bauamt, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen übermittelt werden. Als Betreff geben Sie bitte an: 2. Entwurf Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen.

Gem. § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Ziemetshausen, den 10.11.2025

Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister