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Ausgabe 11/2025
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "1. Erweiterung Bebauungsplan Straßenäcker"; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Entwurf

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktgemeinderat Ziemetshausen den 2. Entwurf der Änderung Flächennutzungsplanes für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 03.11.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen des 2. Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich“ 1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen gemäß § 4a Abs. 3 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Dazu wird bestimmt, dass

  • nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Entwurf

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den 2. Entwurf der Änderung Flächennutzungsplanes für den Bereich“1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 03.11.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen des 2. Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “ 1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen gemäß § 4a Abs. 3 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Dazu wird bestimmt, dass

  • nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Erweiterung des Bebauungsplans Straßenäcker; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Entwurf

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktgemeinderat den 2. Entwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 03.11.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen, 2. Entwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen gemäß § 4a Abs. 3 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Dazu wird bestimmt, dass

  • nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Entwurf

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den 2. Entwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 03.11.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen, 2. Entwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen gemäß § 4a Abs. 3 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Dazu wird bestimmt, dass

  • nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird,
  • nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur statischen Instandsetzung, Turmsanierung, Erneuerung der Dacheindeckung und des Fassadenanstrichs am Denkmal Kath. Pfarrkirche St. Petrus und Paulus, Fl.Nr. 144, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen stimmt dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur statischen Instandsetzung, Turmsanierung, Erneuerung der Dacheindeckung und des Fassadenanstrichs am Denkmal Kath. Pfarrkirche St. Petrus und Paulus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 144, Gemarkung Ziemetshausen, zu. Die einzelnen Maßnahmen und Arbeitsschritte sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu tätigen.

Katzenschutzverordnung; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, keine Teile des Gemeindegebietes als sog. Schutzgebiete in die Katzenschutzverordnung des Landkreises Günzburg aufnehmen zu lassen.

Kommunalwahl 2026; Berufung Wahlleiter und Stellvertreter

Der Markgemeinderat beruft zur Wahlleiterin für die Gemeindewahlen am 08.03.2026 Frau Sabrina Barakowski und zum Stellvertreter der Gemeindewahlleiterin Herrn Vinzenz Maier.

Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 06.10.2025

Kommunale Wärmeplanung Markt Ziemetshausen, Vergabe Planungsbüro; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, für die Kommunale Wärmeplanung die LEW, gemäß ihres Angebotes vom 17.09.2025 bzw. im Konvoiverfahren mit der Gemeinde Aichen zu beauftragen. Die Kosten sollen auf die Gemeinde Aichen und den Markt Ziemetshausen nach Einwohnerzahlen aufgeteilt werden. Die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung sind in den Haushalten der Folgejahre einzuplanen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Pressemitteilung zu verfassen.

Anbau Bauhofgebäude; Vergabe Planungsleistungen; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, vom Büro Schuster aus Neuburg eine Machbarkeitsstudie anzufordern. Diese soll auf dem Grundstück verschiedene Möglichkeiten zum Neu- oder Anbau oder Containerbau eröffnen.

Schäden an Brücke am Brühlweg; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Notreparatur umzusetzen und ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Aufgaben an den Bauhof zu übertragen.

Historischer Zusamsteg
Bürgeranliegen; Beratung

Das Gremium spricht sich für die Weiterführung des Projektes aus.

Vergabe Spezialtiefbaumaßnahmen; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat beschließt, wie vom Ingenieurbüro Dr. Schütz vorgeschlagen, das Angebot der Firma Hubert Schmid Bauunternehmen GmbH, Marktoberdorf, für die Spezialtiefbauarbeiten anzunehmen.

Beschaffung von iPads für die Hyazinth-Wäckerle-Grundschule; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Beschaffung der 22 iPads (ein Klassensatz) für die Hyazinth-Wäckerle-Grundschule.

Aus der Sitzung des Bau- und Grundstücksauschusses vom 27.10.2025

Bauantrag zum Neubau eines Carports mit Schallschutzwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 53, Nähe St.-Leonhard-Straße, Gemarkung Schönebach

Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau eines Carports mit Schallschutzwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 53, Nähe St.-Leonhard-Straße, Gemarkung Schönebach, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Gemeinde Aichen, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Ziemetshausen nimmt den Vorentwurf der Gemeinde Aichen zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ in der Fassung vom 11.09.2025 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

Gemeinde Aichen, 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II"

Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Ziemetshausen nimmt den Vorentwurf der Gemeinde Aichen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ in der Fassung vom 11.09.2025 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.