Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze beschlossen.
Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Diese Satzung wird in der Zeit vom 06.12.2024 bis einschließlich 30.12.2024 zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden
| Montag und Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
bereitgehalten.