Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze beschlossen.
Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Diese Satzung wird in der Zeit vom 06.12.2024 bis einschließlich 30.12.2024 zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden
Montag und Dienstag — von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag — von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag — von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
bereitgehalten.