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Ausgabe 12/2024
Amtliche Bek. Aichen
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Aichen vom 05.12.2024

Änderung der Planungen zum Neubau der Kindertagesstätte Aichen; Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat Aichen beschließt, die bisherige Entwurfsplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Nebengebäude, Geländeveränderungen und Stützwänden auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 und 54, Kirchweg 4, jew. Gemarkung Aichen wie folgt zu ändern:

  • Für den Zugang zum WC der Kindergartengruppe wird eine zusätzliche Tür von außen eingeplant
  • Der Gruppenraum der Kindergartengruppe wird um die Fläche der bisher geplanten Garderobe vergrößert. Die Garderobe wird in den Spielflur verlegt.
  • Der bislang angedachte Multifunktionsraum im Erdgeschoss wird zum Mehrzweckraum umgeplant und durch die Verlegung der Garderobe in den Spielflur und Verkleinerung des darüberliegenden Nebenraumes zusätzlich vergrößert.

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme gemäß der geänderten Plangrundlagen. Die Gemeinde Aichen ist bereit und in der Lage, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und die zu erwartenden Folgekosten in der Zukunft zu finanzieren.

Das Architekturbüro Büchele wird beauftragt, die Änderungen mitsamt den dazu notwendigen Unterlagen bei der Unteren Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Günzburg für das bereits laufende Baugenehmigungsverfahren einzureichen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen mitsamt den dazu notwendigen Unterlagen bei der Regierung von Schwaben für das bereits beantragte Zuwendungsverfahren und den bereits gestellten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen.

5. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung "Bebauung westlich des Gartenweges II"; Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung und Satzungsbeschluss

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Aichen stimmt allen vorgetragenen Beschlussvorschlägen zu.

Satzungsbeschluss

Die 5. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung „Bebauung westlich des Gartenweges II“ in der Fassung vom 05.12.2024, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 05.12.2024 wird gebilligt und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen sowie die Änderung der 5. Abgrenzungs- und Abrundungssatzung mit allen Bestandteilen auszufertigen

Neuerlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze mit Wirkung zum 01.01.2025; Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat Aichen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze.

Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung; Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat Aichen beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS).

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraßen

Am Kirchfeld

Die Verwaltung wird beauftragt, das Umstufungs- und Einziehungsverfahren durchzuführen, die bestehende Eintragung zu ändern und für die neue Ortsstraße eine Eintragung vorzunehmen.

Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 47

Bezeichnung:

Weg zum oberen Kirchfeld

Fl.-Nr.

Fl.Nrn. 79/3 (Teilfläche) und 543, Gemarkung Aichen

Anfangspunkt:

Südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr.69, Gemarkung Aichen

Endpunkt:

Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 51 „Abendstelle zum Kreuzweg“ bei Fl.Nr. 548, Gemarkung Aichen

Länge:

0,475 km

Straßenbaulastträger:

Gemeinde Aichen

Ortsstraße „Am Kirchfeld“

Bezeichnung:

Am Kirchfeld

Flur-Nr.

Fl. Nrn. 67 und 79/3 (Teilfläche), Gemarkung Aichen

Anfangspunkt:

Südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/1, Gemarkung Aichen

Endpunkt:

Südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/8, Gemarkung Aichen,

Nördliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/13, Gemarkung Aichen

Östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/6, Gemarkung Aichen

Länge:

0,230 km

Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen

St.-Ulrich-Straße

Die bestehende Widmung der „Ortsstraße, Nr. 6“, Teilfläche Fl.Nr. 79/3 bei Fl.Nr. 65/3, wird aufgehoben und bei der Widmung der „St.-Ulrich-Straße“ hinzugefügt.

Ebenso wird die bestehende Widmung der „Ortsstraße zur Badzwirre, Nr. 17“, Teilfläche Fl.Nr. 676, Gemarkung Aichen bei Fl.Nr. 677/2, Gemarkung Aichen, wird aufgehoben und bei der Widmung der „St.-Ulrich-Straße“ hinzugefügt.

Die Widmung der „Ortsstraße zur Kirche" nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wird wie folgt geändert:

Bezeichnung:

St.-Ulrich-Straße

Fl.-Nr.

Fl.Nrn. 79/2, 79/3 (Teilfläche), 79/6, 676 (Teilfläche), Gemarkung Aichen

Anfangspunkt:

Südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr.61, Gemarkung Aichen

Endpunkte:

Einmündung in die Ortsstraße „Am Kirchfeld“ bei Fl.Nr. 67/1, Gemarkung Aichen

Einmündung in die Staatsstraße 2027 bei Fl.Nr. 45/1, Gemarkung Aichen

Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg zum oberen Badzwirre“ bei Fl.Nr. 675/4, Gemarkung Aichen

Länge:

0,963 km

Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntmachung dieses Beschlusses die entsprechenden Karteikarten abzuschließen und die notwendigen Eintragungen durchzuführen.

Weiherweg

Die Verwaltung wird beauftragt, das Umstufungsverfahren durchzuführen und die bestehenden Eintragungen zu ändern.

Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 4

Bezeichnung:

Weg zum Kreuz

Fl.-Nr.

Fl.Nr. 91 (Teilfläche), Gemarkung Aichen

Anfangspunkt:

südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/8, Gemarkung Aichen

Endpunkt:

Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 3, „Zu den Straßäckern“ bei südwestlicher Grundstücksgrenze Fl.Nr. 129, Gemarkung Aichen

Länge:

0,334 km

Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen

Ortsstraße Nr. 12

Bezeichnung:

Weiherweg

Fl.-Nr.

Fl.Nrn. 91 (Teilfläche) und 131/11, Gemarkung Aichen

Anfangspunkt:

Einmündung in die Staatsstraße 2027 südöstlich Fl.Nr. 14/1, Gemarkung Aichen

Endpunkt:

östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/7, Gemarkung Aichen

Südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/3, Gemarkung Aichen

südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/8, Gemarkung Aichen

Länge:

0,290 km

Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen

Bauantrag zur Teilüberdachung des Laufhofs mit überdachten Liegeboxen und überdachtem Futtertisch auf dem Grundstück Fl.Nr. 187, Gemarkung Memmenhausen

Der Gemeinderat Aichen nimmt den Bauantrag zur Teilüberdachung des Laufhofs mit überdachten Liegeboxen und überdachtem Futtertisch auf dem Grundstück Fl.Nr. 187, Gemarkung Memmenhausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.