Änderung der Planungen zum Neubau der Kindertagesstätte Aichen; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat Aichen beschließt, die bisherige Entwurfsplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Nebengebäude, Geländeveränderungen und Stützwänden auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 und 54, Kirchweg 4, jew. Gemarkung Aichen wie folgt zu ändern:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme gemäß der geänderten Plangrundlagen. Die Gemeinde Aichen ist bereit und in der Lage, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und die zu erwartenden Folgekosten in der Zukunft zu finanzieren.
Das Architekturbüro Büchele wird beauftragt, die Änderungen mitsamt den dazu notwendigen Unterlagen bei der Unteren Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Günzburg für das bereits laufende Baugenehmigungsverfahren einzureichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen mitsamt den dazu notwendigen Unterlagen bei der Regierung von Schwaben für das bereits beantragte Zuwendungsverfahren und den bereits gestellten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen.
5. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung "Bebauung westlich des Gartenweges II"; Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung und Satzungsbeschluss
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Aichen stimmt allen vorgetragenen Beschlussvorschlägen zu.
Satzungsbeschluss
Die 5. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung „Bebauung westlich des Gartenweges II“ in der Fassung vom 05.12.2024, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 05.12.2024 wird gebilligt und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen sowie die Änderung der 5. Abgrenzungs- und Abrundungssatzung mit allen Bestandteilen auszufertigen
Neuerlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze mit Wirkung zum 01.01.2025; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat Aichen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze.
Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat Aichen beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS).
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraßen
Am Kirchfeld
Die Verwaltung wird beauftragt, das Umstufungs- und Einziehungsverfahren durchzuführen, die bestehende Eintragung zu ändern und für die neue Ortsstraße eine Eintragung vorzunehmen.
Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 47
| Bezeichnung: | Weg zum oberen Kirchfeld |
| Fl.-Nr. | Fl.Nrn. 79/3 (Teilfläche) und 543, Gemarkung Aichen |
| Anfangspunkt: | Südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr.69, Gemarkung Aichen |
| Endpunkt: | Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 51 „Abendstelle zum Kreuzweg“ bei Fl.Nr. 548, Gemarkung Aichen |
| Länge: | 0,475 km |
| Straßenbaulastträger: | Gemeinde Aichen |
| Ortsstraße „Am Kirchfeld“ | |
| Bezeichnung: | Am Kirchfeld |
| Flur-Nr. | Fl. Nrn. 67 und 79/3 (Teilfläche), Gemarkung Aichen |
| Anfangspunkt: | Südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/1, Gemarkung Aichen |
| Endpunkt: | Südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/8, Gemarkung Aichen, |
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| Nördliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/13, Gemarkung Aichen |
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| Östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 67/6, Gemarkung Aichen |
| Länge: | 0,230 km |
| Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen | |
St.-Ulrich-Straße
Die bestehende Widmung der „Ortsstraße, Nr. 6“, Teilfläche Fl.Nr. 79/3 bei Fl.Nr. 65/3, wird aufgehoben und bei der Widmung der „St.-Ulrich-Straße“ hinzugefügt.
Ebenso wird die bestehende Widmung der „Ortsstraße zur Badzwirre, Nr. 17“, Teilfläche Fl.Nr. 676, Gemarkung Aichen bei Fl.Nr. 677/2, Gemarkung Aichen, wird aufgehoben und bei der Widmung der „St.-Ulrich-Straße“ hinzugefügt.
Die Widmung der „Ortsstraße zur Kirche" nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wird wie folgt geändert:
| Bezeichnung: | St.-Ulrich-Straße |
| Fl.-Nr. | Fl.Nrn. 79/2, 79/3 (Teilfläche), 79/6, 676 (Teilfläche), Gemarkung Aichen |
| Anfangspunkt: | Südöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr.61, Gemarkung Aichen |
| Endpunkte: | Einmündung in die Ortsstraße „Am Kirchfeld“ bei Fl.Nr. 67/1, Gemarkung Aichen |
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| Einmündung in die Staatsstraße 2027 bei Fl.Nr. 45/1, Gemarkung Aichen |
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| Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg zum oberen Badzwirre“ bei Fl.Nr. 675/4, Gemarkung Aichen |
| Länge: | 0,963 km |
Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntmachung dieses Beschlusses die entsprechenden Karteikarten abzuschließen und die notwendigen Eintragungen durchzuführen.
Weiherweg
Die Verwaltung wird beauftragt, das Umstufungsverfahren durchzuführen und die bestehenden Eintragungen zu ändern.
Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 4
| Bezeichnung: | Weg zum Kreuz |
| Fl.-Nr. | Fl.Nr. 91 (Teilfläche), Gemarkung Aichen |
| Anfangspunkt: | südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/8, Gemarkung Aichen |
| Endpunkt: | Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 3, „Zu den Straßäckern“ bei südwestlicher Grundstücksgrenze Fl.Nr. 129, Gemarkung Aichen |
| Länge: | 0,334 km |
| Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen | |
| Ortsstraße Nr. 12 | |
| Bezeichnung: | Weiherweg |
| Fl.-Nr. | Fl.Nrn. 91 (Teilfläche) und 131/11, Gemarkung Aichen |
| Anfangspunkt: | Einmündung in die Staatsstraße 2027 südöstlich Fl.Nr. 14/1, Gemarkung Aichen |
| Endpunkt: | östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/7, Gemarkung Aichen |
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| Südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/3, Gemarkung Aichen |
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| südwestliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 131/8, Gemarkung Aichen |
| Länge: | 0,290 km |
| Straßenbaulastträger: Gemeinde Aichen | |
Bauantrag zur Teilüberdachung des Laufhofs mit überdachten Liegeboxen und überdachtem Futtertisch auf dem Grundstück Fl.Nr. 187, Gemarkung Memmenhausen
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Bauantrag zur Teilüberdachung des Laufhofs mit überdachten Liegeboxen und überdachtem Futtertisch auf dem Grundstück Fl.Nr. 187, Gemarkung Memmenhausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.