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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

Errichtung einer OGTS im Rentamt; Durchführungsbeschluss und Förderantrag sowie Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Der Marktgemeinderat beschließt die Umsetzung der Sanierung des historischen Rentamtes für die Errichtung einer OGTS. Der Markt Ziemetshausen ist bereit und in der Lage, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und die zu erwartenden Folgekosten in der Zukunft zu finanzieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 15.12.2024 einen vorläufigen Förderantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen. Das Architekturbüro Kern wird beauftragt, die Kostenberechnung vom 02.12.2024 zu finalisieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage aller finalen Unterlagen und nach Abschluss der gesamten Planung den vollständigen Förderantrag bis spätestens 15.02.2025 bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Bebauungsplan Baugebiet Ziemetshausen-West; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss–Entwurf

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 02.12.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bebauungsplan Baugebiet Ziemetshausen-West“; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss–Entwurf

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktgemeinderat den Entwurf der Änderung Flächennutzungsplanes für den Bereich “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 02.12.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

1. Erweiterung des Bebauungsplans Straßenäcker; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss–Vorentwurf

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 02.12.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „1. Erweiterung Bebauungsplan Straßenäcker“; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktgemeinderat den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen, bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 02.12.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Neubau einer Garage mit Dachterrasse und Glasdach, eines Lager- und Abstellraumes sowie eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1907, Am Bahnhof 16, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Dachterrasse und Glasdach, eines Lager- und Abstellraumes sowie eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1907, Am Bahnhof 16, Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Bauantrag zum Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 23, Birkenweg 10, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 23, Birkenweg 10, Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter. Der Abstandsflächenübernahme auf das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 20/5, Gemarkung Ziemetshausen (Birkenweg) wird zugestimmt.

Bauantrag zum Neubau von drei Reihenhäusern jeweils mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nrn. 50 und 50/2, Gerberweg, jew. Gemarkung Ziemetshausen; erneute Beteiligung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau von drei Reihenhäusern jeweils mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 50/2, Gerberweg 9, Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis, hält an dem Beschluss vom 29.07.2024 fest und verweigert das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der angespannten Hochwassersituation und der Lage im HQ100 Gebiet.

Markt Münsterhausen, Aufstellung Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Vorentwurf des Marktes Münsterhausen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße“ in der Fassung vom 07.10.2024 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

Markt Münsterhausen; Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Vorentwurf des Marktes Münsterhausen zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße“ in der Fassung vom 07.10.2024 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

Neuerlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze mit Wirkung zum 01.01.2025; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze.

Jahresrechnung 2020; Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Die Jahresrechnung für 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

Jahresrechnung 2020; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehenden Abschlussergebnissen Entlastung erteilt.

Jahresrechnung 2021; Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Die Jahresrechnung für 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

Jahresrechnung 2021; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehenden Abschlussergebnissen Entlastung erteilt.

Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 04.11.2024

Neubau Kindertagesstätte "Vesperbilder Straße" 12. Nachtragsangebot Elektrik; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Elektrik des Neubaus der Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“ das 12. Nachtragsangebot der Firma Elektro Mörz anzunehmen.