In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 02.12.2024 wurden die Hebesätze ab 2025 wie folgt neu festgesetzt:
| • | Grundsteuer A: — 360 v. H. |
| • | Grundsteuer B: — 290 v. H. |
| • | Gewerbesteuer: — 320 v. H. |
Den Steuerpflichtigen werden im Januar 2025 neue Bescheide zugehen.
Die Verwaltung weist alle Bürger nochmals daraufhin, ihre Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes auf Plausibilität zu überprüfen.
Insbesondere ob die Zuteilung in Grundvermögen (Grundsteuer B) und Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) richtig vorgenommen wurde.
Wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten bitte an das zuständige Finanzamt.