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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 12/2025
Amtlich Verwaltungsgemeinschaft
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Amtlich Verwaltungsgemeinschaft

Grundsteuer:

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen als Behörde für den Markt Ziemetshausen und die Gemeinde Aichen macht hinsichtlich der Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2026 von dieser Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch und setzt hiermit – vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuermessbescheides oder Grundsteuerbescheides 2026 in individuellen Fällen – die Grundsteuer für das Jahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.

Diejenigen Grundsteuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2025 erhalten haben, haben vermeintlich keine Steuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform abgegeben und werden demnächst vom Finanzamt geschätzt.

Die Grundsteuer wird gemäß § 28 Abs. 1 GrStG – vorbehaltlich einer anderen Regelung – zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Kleinbeträge werden am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt. Beläuft sich der Jahresbetrag auf nicht mehr als dreißig Euro, wird die Grundsteuer am 15. Februar und am 15. August je zur Hälfte fällig (§ 28 Abs. 2 GrStG). Jahreszahler gemäß § 28 Abs. 3 GrStG haben den Gesamtbetrag der Steuer für 2026 am 1. Juli zu entrichten. Die genauen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid 2025.

Hundesteuer:

Die Hundesteuer 2025 wurde für alle Hundehalter im Gemeindegebiet des Marktes Ziemetshausen sowie der Gemeinde Aichen erstmalig als Mehrjahresbescheid festgesetzt.

Dadurch behält der ergangene Hundesteuerbescheid von 2025 Gültigkeit, sofern keine Änderungen eingetreten sind, welche zur Erteilung eines neuen Bescheides für 2026 führen.

Die Hundesteuer ist jährlich zum 01. Mai zu entrichten.

Die genaue Höhe der Fälligkeit für das Kalenderjahr 2026 entnehmen Sie bitte Ihrem Hundesteuerbescheid von 2025.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Ziemetshausen, den 22.12.2025
Ralf Wetzel
Gemeinschaftsvorsitzender