Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung vom 03.11.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Unterfeld II“ in Obergessertshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Planbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1100/3, 1100/4, 1101/11 und 1101/12 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 86/2, 1023, 1061/19, 1101/9 und 1104, jeweils Gemarkung Obergessertshausen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der von der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß, ausgearbeitete Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2022 liegt in der Zeit
vom 22. Februar bis einschließlich 27. März 2023
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Amtsstunden, montags bis freitags (außer mittwochs) von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 13.30 – 18.00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen einzusehen.
Nachdem die Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Dementsprechend ist weder ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Aichen, den 14.02.2023