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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bek. Aichen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Im Unterfeld I und II – Änderung und Erweiterung“

Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung vom 01.06.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Im Unterfeld I und II – Änderung und Erweiterung“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Planbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1100/3, und 1101/11 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 86/2, 1023, 1061/19, 1101/9 und 1104, jeweils Gemarkung Obergessertshausen.

Der von der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß, ausgearbeitete Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.06.2023 und die schalltechnische Untersuchung in der Fassung vom 04.11.2021 liegen in der Zeit

vom 12. Februar bis einschließlich 18. März 2024

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Amtsstunden, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 13.30 – 18.00 Uhr, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen einzusehen.

Nachdem die Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Dementsprechend ist weder ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aichen, den 02.02.2024
Alois Kling
Erster Bürgermeister