Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 den Erlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen beschlossen.
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung wird in der Zeit vom 13.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025 zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden
| Montag und Dienstag | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwochs | geschlossen |
bereitgehalten.