Anträge auf Erteilung mehrerer Vorbescheide nach § 9 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen; Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde Aichen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV für die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden nach § 9 BImSchG für die Errichtung mehrerer Windparks mit insgesamt 6 Windkraftanlagen auf Aichener Flur gemäß den Ausführungen der Stellungnahme des mandatierten Rechtsanwalts Herrn Axel Weisbach der Kanzlei Meidert & Kollegen vom 04.02.2025 zu versagen.
Die Verwaltung und der mandatierte Rechtsanwalt werden beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg zu übermitteln.