Anträge auf Erteilung mehrerer Vorbescheide nach § 9 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen; Beratung und Beschlussfassung
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i. V. m. § 11 der 9. BImSchV für die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden nach § 9 BImSchG für die Errichtung mehrerer Windparks mit insgesamt 31 Windkraftanlagen auf Ziemetshauser Flur zu versagen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den mandatierten Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Bulla ausgearbeitete Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes zu übermitteln.
Spitalstiftung; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028
Der Marktgemeinderat beschließt die unten stehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 der Hospitalstiftung mit Haushaltsplan und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028.
Haushaltssatzung
der Hospitalstiftung Ziemetshausen
(Landkreis Günzburg)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ziemetshausen folgende Haushaltssatzung
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im | |
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.000,00 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.800,00 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungenim Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Kassenkreditezur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung 02.12.2024
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, die Trägerschaft der Offenen Ganztagesschule (OGTS) im historischen Rentamt an die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) GmbH zu vergeben.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt für den Neubau einer Ortsnetzstation der LVN, die vorgeschlagene Variante 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 914, Gemarkung Ziemetshausen umzusetzen.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen erhebt keine Einwände und stimmt der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses Uttenhofen, St.-Josef-Str. 33, durch die Uttenhofer‘ Vereine zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Pachtvertrag für die Nutzung des Daches auszuarbeiten und abzuschließen.