Bebauungsplan "1. Erweiterung Straßenäcker"; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Ergebnisse sind als redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen entsprechend den Beschlüssen in die Unterlagen des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“, Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“, Markt Ziemetshausen in der Fassung vom 03.11.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 02.02.2026 als Satzung.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“, Markt Ziemetshausen in der Fassung vom 03.11.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 02.02.2026 in Kraft.
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "1. Erweiterung Bebauungsplan Straßenäcker"; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange; Feststellungsbeschluss
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Ergebnisse sind als redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen entsprechend den Beschlüssen in die Unterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“, Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.
Feststellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“, Markt Ziemetshausen in der Fassung vom 03.11.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 02.02.2026 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“, Markt Ziemetshausen in der Fassung vom 03.11.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 02.02.2026 dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 12.01.2026
Wegenutzungsvertrag zwischen dem Markt Ziemetshausen und der LEW Verteilnetz GmbH; Beratung und Beschlussfassung
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt den Wegenutzungsvertrag vom 12.11.2025 zwischen dem Markt Ziemetshausen und der LEW Verteilnetz GmbH über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie im gesamten Gebiet des Marktes Ziemetshausen für den Zeitraum 14.06.2028 bis 13.06.2048.
Sanierungsbehördliche Genehmigung, Fl.Nrn. 1907/1 und 1908/14, Am Bahnhof 8 und 10, jew. Gemarkung Ziemetshausen
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass die beantragte sanierungsbehördliche Genehmigung für die Grundstücke Fl.Nrn. 1907/1 und 1908/14, jew. Gemarkung Ziemetshausen erteilt wird.