Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2023 den Erlass der Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen des Marktes Ziemetshausen (Kinderspielplatzsatzung) beschlossen.
Sie tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung liegt in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich 31. März 2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden, montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr zur Einsicht auf. Mittwochs ist das Rathaus ganztags geschlossen.