Bestellung der neugewählten Kommandanten der FFW Lauterbach-Hellersberg
Am 03.02.2023 fand die Neuwahl der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach-Hellersberg statt. Herr Michael Leopold wurde zum 1. Kommandant und Herr Richard Hafner zum stellv. Kommandant gewählt.
Mit Zustimmung des Kreisbrandrates bestellt der Marktgemeinderat Ziemetshausen die neu gewählten Kommandanten in ihrem Amt.
Erlass einer Spielplatzsatzung gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO für den Markt Ziemetshausen
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Spielplatzsatzung gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Änderung der Geschäftsordnung.
Parksituation Weberstraße und Augsburger Straße
Aufgrund der in der Sitzung vom 23.01.2023 vorgetragenen Parkproblematik in der Weberstraße in Muttershofen und in der Augsburger Straße in Ziemetshausen wurde Rücksprache mit der Polizeiinspektion Krumbach gehalten.
Auch wenn die Fahrzeuge hier ungünstig parken, parken diese dennoch korrekt. Das Parken an s.g. T-Kreuzungen, sprich an Kreuzungen, von denen nur eine Einmündung abzweigt, ist gegenüber der Einmündung erlaubt. Lediglich auf der Straßenseite mit der Einmündung ist ein Abstand von 5 Metern vor und hinter der Einmündung frei zu halten.
Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 06.02.2023
Neubau Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“, Vergaben;
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Auftragsvergaben gemäß den wirtschaftlichsten Angeboten für
| - | die Erschließungsplanung an das Ingenieurbüro SWECO, Augsburg |
| - | die Erdarbeiten an die Firma Steiner GmbH & Co. KG, Gessertshausen |
| - | den Blitzschutz und Fundamenterder an die Firma Kraus + Kübrich GmbH, Langenau |
Leitfaden Freiflächenphotovoltaik
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt den Erlass des Leitfadens „Freiflächenphotovoltaik“.
Mittagessen Kinderhaus Märcheninsel; Vergabe an neuen Lieferanten
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt den Wechsel des Essenanbieters von Dominikus-Ringeisen-Werk auf PRO VITA.
Mittagessen Kinderhaus Märcheninsel; Antrag des Elternbeirates auf Bezuschussung des Mittagessens durch den Markt Ziemetshausen
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, den Antrag des Elternbeirates des Kinderhaus Märcheninsel auf Bezuschussung des Mittagessens insoweit zu entsprechen, als dass die durch das Mittagessen entstehenden Betriebskosten (Strom, Wasser, Nutzung der Kücheneinrichtung) sowie Personal- und Verwaltungskosten nicht auf den Preis des Mittagessens umgelegt und vom Markt Ziemetshausen getragen werden. Die Eltern zahlen dadurch nur den Preis für das Mittagessen selbst.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen fasst einen erweiterten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schönebach-Ost“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den im Lageplan dargestellten Umgriff. Mit der Planung werden die folgenden städtebaulichen Ziele verfolgt:
| - | Entwicklung neuer Wohnbauflächen in einem Allgemeinen Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO auf Fl.Nr. 524, Gemarkung Schönebach, nördlich der St.-Leonhard-Straße; |
| - | Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets Landwirtschaft (§ 11 Abs. 1 BauNVO) auf Fl.Nr. 517, Gemarkung Schönebach, südlich der St.-Leonhard-Straße bis zur Bundesstraße B 300; |
| - | Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets Landwirtschaft (§ 11 Abs. 1 BauNVO) in einem zweiten teilräumlichen Geltungsbereich auf Fl.Nr. 550, Gemarkung Schönebach am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Schönebach; |
| - | Berücksichtigung der betrieblichen Belange der im Süden und Norden liegenden landwirtschaftlichen Betriebe und des nordwestlich gelegenen Gewerbebetriebs; |
| - | Steuerung eines hinreichenden Abstands der geplanten Wohnbebauung zur vorhandenen gewerblichen und zur vorhandenen und geplanten landwirtschaftlichen Nutzung (insb. durch Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen und weitere Schutzvorkehrungen); |
| - | Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse insb. im Hinblick auf unzumutbare Geruchs- und Lärmeinwirkungen; |
| - | Schaffung eines gerechten Ausgleichs der widerstreitenden Belange mit angemessenen Erweiterungsflächen für die landwirtschaftliche Nutzung und der Schaffung neuer Wohnbauflächen; |
| - | Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Hinblick auf Gewerbelärm (Landwirtschaften und Gewerbebetrieb) sowie Verkehrslärm (Bundesstraße B 300) und |
| - | Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange (insb. FFH-Gebiet Zusamtal von Ziemetshausen bis Schönebach). |
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Das Planungsbüro Gerhard Glogger, Balzhausen, wird mit der Ausarbeitung der Planentwürfe beauftragt.
Antrag auf Zurückstellung gem. § 15 BauGB zur Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle in einen Milchviehstall und Neubau einer Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 550, Gem. Schönebach
Der Marktgemeinderat beschließt die Zurückstellung der Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle in einen Milchviehlaufstall mit Photovoltaikanlage sowie Neubau einer Biogasanlage auf Fl.Nr. 550, Gemarkung Schönebach.
Der Marktgemeinderat beschließt die Zurückstellung der Bauvoranfrage zum Neubau eines Bullenmaststall mit Mistplatte und einer kleinen Biogasanlage sowie zur Erneuerung und Vergrößerung der bestehenden Fahrsilos auf Fl.Nr. 517/0, Gemarkung Schönebach.