Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderates Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Umbau des bestehenden Mehrfamilienhauses in ein Fünffamilienhaus samt Abbruch an der Ostseite auf dem Grundstück Fl.Nr. 39, Vesperbilder Str. 1, Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderates Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 75/28, 75/21, 75/27 und 459, jew. Gemarkung Muttershofen, zur Kenntnis, stimmt allen nötigen Befreiungen und Abweichungen zu und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderates Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Anbau einer Doppelgarage sowie 2 Kinderzimmer mit Bad auf dem Grundstück Fl.Nr. 1794/2, Mozartstr. 2, Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis, stimmt allen erforderlichen Befreiungen zu und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderates Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau eines Pferdestalles mit einer Überdachung und einer Pferdekoppel auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Obere Mähder, Gemarkung Muttershofen, zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderates Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau einer Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 20, Hans-Zech-Str. 17, Gemarkung Schellenbach, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aichen hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplans im Ortsteil Obergessertshausen „Im Unterfeld II“ beschlossen.
Dem Markt Ziemetshausen liegt die ausgearbeitete Fassung vom 03.11.2022 mit Satzung und Begründung zur Stellungnahme vor. Belange des Marktes Ziemetshausen sind durch die Planung nicht betroffen.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderats Ziemetshausen nimmt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Im Unterfeld II“ der Gemeinde Aichen, in der Fassung vom 03.11.2022, zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Stadt Thannhausen; Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Burg an der Nachstettener Straße“; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Burg an der Nachstettener Straße“ beschlossen.
Dem Markt Ziemetshausen liegt der ausgearbeitete Entwurf mit Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 zur Stellungnahme vor. Belange des Marktes Ziemetshausen sind durch die Planung nicht betroffen.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderats Ziemetshausen nimmt den Entwurf der Stadt Thannhausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Burg an der Nachstettener Straße“ in der Fassung vom 17.01.2023, zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Der Stadtrat der Stadt Thannhausen hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 die Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Burg an der Nachstettener Straße“ beschlossen.
Dem Markt Ziemetshausen liegt der ausgearbeitete Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 zur Stellungnahme vor. Belange des Marktes Ziemetshausen sind durch die Planung nicht betroffen.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderats Ziemetshausen nimmt den Entwurf der Stadt Thannhausen zur Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Burg an der Nachstettener Straße“ in der Fassung vom 17.01.2023, zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Der Marktgemeinderat Fischach hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI 6 „Hungerberg Süd“ beschlossen.
Dem Markt Ziemetshausen liegt der ausgearbeitete Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.02.2023 zur Stellungnahme vor. Belange des Marktes Ziemetshausen sind durch die Planung nicht betroffen.
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktgemeinderats Ziemetshausen nimmt den Entwurf des Marktes Fischach zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ in der Fassung vom 07.02.2023, zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.