Die Gemeindekasse möchte Sie hiermit auf die anstehenden Steuertermine hinweisen:
Hundesteuer
Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet.
Sofern Sie uns keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben ist dieser Zahlungstermin zwecks Vermeidung von Mahnungen und eventuell anfallenden Nebenkosten (Mahngebühren und Säumniszuschlägen) unbedingt zu beachten.