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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.03.2024

Fusion der Sparkassen Günzburg-Krumbach und Schwaben-Bodensee; Zustimmung des Marktes Ziemetshausen als Träger; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat des Marktes Ziemetshausen beschließt gem. §§ 8 Abs. 2 Buchst. a), 12 Abs. 1 und 13 Abs. 1 der Satzung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach auf der Grundlage des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags betreffend die Vereinigung der Sparkasse Günzburg-Krumbach und der Sparkasse Schwaben-Bodensee samt dessen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung),

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dass der Auflösung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach zum Ablauf des 30. Juni 2024 zugestimmt wird,

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dass der Markt Ziemetshausen dem Trägerzweckverband der Sparkasse Schwaben-Bodensee zum 1. Juli 2024 als Mitglied beitritt, die Satzung dieses Zweckverbands die in Anlage 1 des Vereinigungsvertrages enthaltene Fassung und die Satzung der Sparkasse die in Anlage 2 enthaltene Fassung erhält.

Der Markt Ziemetshausen entsendet gemäß §§ 4 Absatz 1, 17 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung Verbandsrat in die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbands, den Ersten Bürgermeister als geborenen Verbandsrat nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG, und als seinen Stellvertreter den 2. Bürgermeister, die bisher auch in die Verbandsversammlung des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach entsendet waren.

Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass auch die anderen Mitglieder des Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach einen entsprechenden Beschluss sowie die zuständigen Gremien der Sparkasse Günzburg-Krumbach, der Schwaben-Bodensee sowie ihres Trägers ebenfalls entsprechende Fusionsbeschlüsse fassen.

Bebauungsplan "Zusamgarten"; Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf (jetzt als Vorentwurf bezeichnet) aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Unterlagen des Bebauungsplans “Wohngebiet Zusamgarten“ – Markt Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet Zusamgarten“ – Markt Ziemetshausen, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Satzung sowie Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 04.03.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carports, sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/1, Bgm.-Haide-Str. 11 und 13, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carports, sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 140, 141, 142 und 138/1, Bgm.-Haide-Str. 11 und 13, Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis, weist auf die fehlenden Stellplätze hin, welche noch eingeplant werden müssen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter. Die Verwaltung wird beauftragt den Ablösevertrag gem. Kinderspielplatzsatzung aufzusetzen.

Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 05.02.2024

Neubau Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“; 1. und 2. Nachtragsangebot für Trockenbauarbeiten; Heinrich Schmid GmbH & Co. KG; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat nimmt das 1. Nachtragsangebot Nr. 00011784 vom 07.11.2023 sowie das 2. Nachtragsangebot Nr. 00012083 vom 18.11.2023 der Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG aus Gersthofen für die Trockenbauarbeiten des Neubaus der Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“ an.

Neubau Kindertagesstätte "Vesperbilder Straße"; Angebot über die Herstellung des Stromnetzanschlusses der LEW Verteilnetz GmbH; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat nimmt das Angebot Nummer 23BU9319 01 der LEW Verteilnetz GmbH vom 8. Januar 2024 für die Herstellung des Stromnetzanschlusses für den Neubau der Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“ an.

Neubau Kindertagesstätte "Vesperbilder Straße"; Auftragserteilung für weitere Rigolen; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat bevollmächtigt den Ersten Bürgermeister, gemäß der Empfehlung durch die Sweco GmbH den Auftrag für die weiteren Rigolen an die Firma M. Mayr Straßen- und Tiefbau GmbH zu erteilen.

Städtebauförderung; Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines ISEK mit Fortschreibung der VU; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, das Planungsbüro HAINES-Leger Architekten + Stadtplaner aus Würzburg, unter Vorbehalt einer Förderzusage durch die Regierung von Schwaben, mit der Erstellung eines integrierten, städtebaulichen Entwicklungskonzepts sowie der Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung aus dem Jahr 2005 gemäß dem Angebot vom 16.01.2024 zu beauftragen.

Beschaffung von neuer Feuerwehrschutzkleidung; Antrag der FFW Schönebach und einheitliche Vorgehensweise; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Anschaffung von 20 Überjacken gemäß Auswahl vom 10.01.2024 für die FFW Schönebach und von 6 Jacken inkl. Helme für die neuen Atemschutzträger der FFW Muttershofen.

Anbau an das Feuerwehrhaus Lauterbach-Hellersberg; Vergabe der Planungsleistungen; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat beschließt, das Planungsbüro FREYDESIGN aus Aichen gemäß dem Angebot vom 25.01.2024 mit den Planungsleistungen für den Anbau an das Feuerwehrhaus Lauterbach-Hellerberg zu beauftragen.

Baugebiet Schönebach-Ost; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der Marktgemeinderat beschließt, das Bauleitplanungsverfahren für das Baugebiet Schönebach-Ost auszusetzen, da leider keine konstruktive und einvernehmliche Lösung trotz mehrerer Gespräche unter Beteiligung diverser Fachbehörden und Fachleuten gefunden werden konnte. Damit wird den bauwilligen Landwirten die Verwirklichung ihrer geplanten, angefragten Projekte für Ihre Betriebe ermöglicht.