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Ausgabe 3/2026
Amtliche Bek. Aichen
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Amtliche Bek. Aichen

Bekanntmachung Rechnungsergebnis Gemeinde Aichen 2025

Bürgermeister Alois Kling übergibt das Wort an die Kämmerin Katja Schramm, die das Rechnungsergebnis 2025 wie folgt bekannt gibt:

Der Jahresabschluss 2025 weist folgende Rechnungsergebnisse aus:

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:

808.843,75 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage:

310.154,57 €

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2025 einen Stand in Höhe von 1.590.586,50 Euro aus.

Der allgemeinen Rücklage wird zur Deckung des Vermögenshaushalts 2026 ein Betrag in Höhe von 277.120,00 Euro entnommen.

In der allgemeinen Rücklage muss die Mindestrücklage in Höhe von 25.151,00 Euro, errechnet anhand eins v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre, verwahrt werden. Somit wird die Mindestrücklage eingehalten.

Die Kasseneinnahmereste betragen im

- Verwaltungshaushalt  —  1.831,43 €

- Vermögenshaushalt  —  49.238,17 €

Die Verschuldung der Gemeinde Aichen betrug

Zum 31.12.2025  —  0,00 €

Dies ist bei 1.170 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung von  —  0,00 €

Stand der Rücklagen:

Allgemeine Rücklage am 31.12.2024

1.280.431,93 €

Zuführung im Jahr 2025 zur allgemeinen Rücklage

310.154,57 €

Allgemeine Rücklage zum 31.12.2025

1.590.586,50 €

Sonderrücklage „St.-Josef-Statue“

5.556,18 €

Der Gemeinderat Aichen nimmt das Rechnungsergebnis 2025 zur Kenntnis. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kann erfolgen.

Haushalt 2026; Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat Aichen beschließt die unten stehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 der Gemeinde Aichen mit Haushaltsplan samt dazugehörigen Anlagen.

Haushaltssatzung der Gemeinde Aichen
für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Aichen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.034.050 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.405.600 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

400 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

210 v.H.

2.

Gewerbesteuer

320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Aichen, den

Gemeinde Aichen

Alois Kling
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung

Kommunalwahl 2026 - Entschädigung Wahlhelfer; Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat Aichen beschließt für den Wahlsonntag am 08.03.2026 eine Entschädigung von 55,00 € einheitlich für alle Wahlvorsteher und Briefwahlvorsteher, sowie 50,00 € für alle übrigen Wahlhelfer.

Für eine mögliche Stichwahl am 22.03.2026 wird eine Entschädigung von 25,00 € für die Wahlvorsteher und Briefwahlvorsteher, sowie 20,00 € für alle weiteren Wahlhelfer beschlossen.