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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 73/3, Mühlstraße 6, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 73/3, Mühlstraße 6, Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis und stimmt allen nötigen Befreiungen zu, auch der Befreiung, dass das Gebäude II-geschossig errichtet werden darf. Die Verwaltung übermittelt den Antrag zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg.

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 551/5, Im Wiesengrund 9, Gemarkung Uttenhofen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 551/5, Im Wiesengrund 9, Gemarkung Uttenhofen, zur Kenntnis, stimmt allen erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan zu und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Außenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 158, Nähe Schulstraße, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt die vorliegende Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Außenanlagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 158/3 und 158, Nähe Schulstraße, jew. Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis und lehnt die vorliegende Planung in Gänze ab. Grund dafür ist, dass dieses eklatante Vorhaben nicht dem städtebaulichen Konzept der Marktgemeinde entspricht und der Markt Ziemetshausen keine Präzedenzfälle schaffen möchte, was solch große und vor allem hohe Gebäude angeht. Hinsichtlich des gesamten bestehenden Umfeldes gilt Bestandschutz für Landwirtschaftsbetriebe. Der Kreisbrandrat wird hinzugezogen, weiterhin ist zu klären was mit der Schmutzwasser- und Regenwasserbeseitigung zu regeln ist. Dem Bauherrn wird empfohlen, ein sich ins Ortsbild einfügendes und sich an der umliegenden Bebauung orientierendes Projekt vorzulegen. Hier liegt das Augenmerk ganz besonders auf der Höhe der baulichen Anlagen.

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.03.2026

Hospitalstiftung; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029

Der Marktgemeinderat beschließt die untenstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 der Hospitalstiftung mit Haushaltsplan und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029.

Haushaltssatzung

der Hospitalstiftung Ziemetshausen

(Landkreis Günzburg)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ziemetshausen folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  50,00 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  50,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Ziemetshausen, den
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister

Bestellung der neugewählten Kommandanten der FFW Schellenbach-Maria Vesperbild; Beratung und Beschlussfassung

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Herrn Roland Mutzel zum Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schellenbach-Maria Vesperbild.

Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Herrn Kristian Schreiber zum Zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schellenbach-Maria Vesperbild.