Die Gemeindekasse möchte Sie hiermit auf die anstehenden Steuertermine hinweisen:
• 15. Mai
• 15. Mai
• 1. Mai
Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet.
• 15. Mai
Abweichende Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid. Sofern Sie uns keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben ist dieser Zahlungstermin zwecks Vermeidung von Mahnungen und eventuell anfallenden Nebenkosten (Mahngebühren und Säumniszuschlägen) unbedingt zu beachten.